Ein Fahrer übernimmt einen Gefahrgut-Lkw, kontrolliert seine Papiere und fährt los. Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Vorschriften für Gefahrguttransporte auf der Straße. Für Speditionen bringt das Änderungen bei den schriftlichen Weisungen, den Unterweisungen und der Fahrzeugtechnik. Die Auswirkungen auf die Speditionsbranche bleiben nach Einschätzung des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV) insgesamt überschaubar. Der Verband bewertet die Vorschläge der ADR-Vertragsstaaten und vertritt die Interessen der Unternehmen frühzeitig in den Gefahrgutgremien des Bundes. So will er verhindern, dass neue Vorschriften die betrieblichen Abläufe unnötig erschweren.
Neue schriftliche Weisungen für Gefahrgut-Lkw
„Konkret vorbereiten sollten sich Unternehmen vor allem auf die neuen schriftlichen Weisungen“, sagt Tatjana Kronenbürger, Leiterin Gefahrgutlogistik beim DSLV, gegenüber trans aktuell. Die bisherigen Fassungen dürfen Fahrer noch bis zum 31. Dezember 2027 mitführen. Danach müssen sie die neuen Unterlagen an Bord haben. Die schriftlichen Weisungen erklären, wie sich Fahrer und weitere Mitglieder der Fahrzeugbesatzung bei Unfällen oder Zwischenfällen verhalten sollen. Die neue Fassung berücksichtigt unter anderem Fahrzeuge mit alternativen Antrieben.

„Konkret vorbereiten sollten sich Unternehmen vor allem auf die neuen schriftlichen Weisungen“ Tatjana Kronenbürger, Leiterin Gefahrgutlogistik, DSLV
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