Kleinere Unternehmen sind mittlerweile von der Pflicht zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung, allgemein als CSRD bekannt, ausgenommen (siehe Kasten). Wer von seinem Großkunden aber dennoch nach Information zum Thema Emissionen, Governance und Soziales gefragt wird, kann sich auf einen freiwilligen Meldestandard stützen, den die EU-Kommission forciert.
Der Standard für die freiwillige Berichterstattung (Voluntary SME-Standard, VSME) soll einen einheitlichen, verhältnismäßigen Referenzrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung speziell kleinerer Unternehmen anbieten, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen.
Begrenzte Auskunft
Das Ziel: Diese Unternehmen können mit den Standards leichter auf spezifische Anfragen großer Banken, Kunden und anderen Unternehmen nach Nachhaltigkeitsinformationen reagieren. Eine Obergrenze für die Wertschöpfungskette bedeutet zudem, dass Unternehmen, die der CSRD unterliegen, von den kleinen Unternehmen, die Teil der Wertschöpfungsketten sind, nicht mehr ESG-Informationen verlangen können, als von der freiwilligen Norm abgedeckt werden. Außerdem hat die Kommission die überarbeiteten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen. Sie beinhalten die Informationen um die Nachhaltigkeitsrisiken, die Teil der CSRD sind. Dazu gehören etwa Angaben zu Governance und zur Unternehmensstrategie, zu den Themen Energie und Kreislaufwirtschaft sowie zu den Beschäftigten oder der Lieferkette (siehe Kasten). Auch die ESRS wurden, wie die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), durch das Omnibus -I-Paket der EU deutlich gestrafft. Etwa wurde die Anzahl der obligatorischen Datenpunkte um über 60 Prozent und die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 Prozent reduziert. Dies entspricht dem Ziel der Kommission, die mit den Berichtspflichten verbundenen Belastungen für die Unternehmen um rund ein Viertel zu verringern. Beide Rechtsakte werden demnächst dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Kontrolle übermittelt. Wie macht sich der Bürokratieabbau bei den Praktikern bemerkbar? "Für uns hat sich die Berichterstattungspflicht um zwei Jahre nach hinten verschoben, wir müssen erst in 2028 für das Geschäftsjahr 2027 berichten", sagt Viktoria Wessel, Bereichsleitung Nachhaltigkeit, Arbeitssicherheit & Qualitätsmanagement bei der Noerpel-Gruppe, auf Anfrage von trans aktuell. "Das gibt uns mehr Zeit für die Vorbereitung." Noerpel muss aufgrund seiner Größe aber weiter der Berichtspflicht nachkommen, die bereits für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter gilt. Dabei hat sich das Unternehmen stets am aktuellen Stand des ESRS-Standards orientiert und die Berichtserstattung dynamisch weiterentwickelt. Wessel beklagt daher, dass mehr als ein Jahr vergangen ist, bis die finalen Regelungen und ESRS-Standards in überarbeiteter Form vorliegen. "Erst jetzt ist es verlässlich möglich, sich konkret vorzubereiten", so die Nachhaltigkeitsexpertin.





