Ein Transportunternehmen aus dem Raum Freiburg hat 40 ausländische Lkw-Fahrer eingesetzt, die formal bei zwei litauischen Fuhrunternehmen beschäftigt waren. Nach Ermittlungen des Hauptzollamts Lörrach handelte es sich tatsächlich um eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung. Die Geschäftsbeziehung sollte demnach durch angebliche Werkverträge verschleiert werden. Gegen die Verantwortlichen wurden inzwischen rechtskräftige Bußgelder verhängt.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit schlägt zu
Bei einer Prüfung des Transportunternehmens stießen Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Lörrach auf das Beschäftigungsmodell. Die 40 Fahrer waren vertraglich bei zwei miteinander verbundenen Unternehmen in Litauen angestellt. Nach den Feststellungen des Zolls waren sie in der Praxis jedoch vollständig in den Betrieb des deutschen Transportunternehmens eingebunden. Die Fahrer hätten ausschließlich auf Weisung des deutschen Unternehmens gehandelt, berichtet das Hauptzollamt. Der deutsche Betrieb zahlte für jeden eingesetzten Fahrer einen festgelegten Betrag an die beiden litauischen Unternehmen. Aus diesen Zahlungen wurden die Löhne der Fahrer sowie die in Litauen anfallenden Sozialabgaben beglichen.
Werkverträge sollten Arbeitnehmerüberlassung verschleiern
Entscheidend für die Bewertung des Falls war damit nicht allein, bei welchem Unternehmen die Fahrer auf dem Papier beschäftigt waren. Nach den Ermittlungen arbeiteten sie faktisch wie überlassene Arbeitnehmer für den deutschen Betrieb. Für eine solche Arbeitnehmerüberlassung wäre eine Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde erforderlich gewesen. Zuständig ist in diesem Fall die Bundesagentur für Arbeit. Nach Angaben des Hauptzollamts wusste die Geschäftsführerin der beiden litauischen Unternehmen von dieser Genehmigungspflicht. Dennoch lag die notwendige Erlaubnis nicht vor. Stattdessen sei die Geschäftsbeziehung durch vermeintliche Werkverträge getarnt worden. Damit sollte nach Darstellung der Behörde der Eindruck entstehen, dass die Fahrer gerade nicht in die Betriebsorganisation des deutschen Unternehmens eingegliedert waren. Die tatsächlichen Arbeitsabläufe zeichneten laut Zoll jedoch ein anderes Bild.
35.000 Euro Bußgeld gegen die Verantwortlichen
Der Fall hat für beide Seiten finanzielle Konsequenzen. Das Hauptzollamt Lörrach verhängte gegen die Geschäftsführerin der beiden litauischen Unternehmen ein Bußgeld von 20.000 Euro. Auch der deutsche Transportunternehmer, der als Entleiher der Fahrer fungierte, wurde belangt. Gegen ihn setzte die Behörde ein Bußgeld von 15.000 Euro fest. Insgesamt summieren sich die Sanktionen damit auf 35.000 Euro. Die beiden Bußgeldbescheide sind nach Angaben des Hauptzollamts inzwischen rechtskräftig.
Ausländische Fahrer: Worauf es beim Einsatz ankommt
Der Fall zeigt zugleich ein Risiko grenzüberschreitender Beschäftigungsmodelle im Straßengüterverkehr. Allein ein Vertrag mit einem ausländischen Dienstleister macht den Einsatz von dessen Beschäftigten noch nicht automatisch zu einem Werkvertrag. Von Bedeutung ist vielmehr, wie die Zusammenarbeit tatsächlich organisiert wird. Werden Fahrer in die Abläufe eines anderen Unternehmens integriert und erhalten ihre Weisungen von diesem Betrieb, kann eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegen. Ist dafür die erforderliche Erlaubnis nicht vorhanden, drohen Sanktionen – und zwar sowohl aufseiten des Verleihers als auch des Entleihers. Gerade für Transport- und Logistikunternehmen, die bei der Fahrersuche auf Dienstleister aus anderen EU-Staaten zurückgreifen, ist die rechtssichere Ausgestaltung solcher Modelle deshalb von erheblicher Bedeutung.
In Kürze: die Key Facts
- 40 ausländische Lkw-Fahrer ohne erforderliche Erlaubnis überlassen
- Deutscher Entleiher im Raum Freiburg
- Fahrer formal bei zwei litauischen Fuhrunternehmen beschäftigt
- Laut Zoll Verschleierung durch angebliche Werkverträge
- 20.000 Euro Bußgeld gegen die litauische Geschäftsführerin
- 15.000 Euro Bußgeld gegen den deutschen Entleiher
- Beide Bußgeldbescheide sind rechtskräftig







