Unfall in Berlin: Neue Eskalationsstufe

Unfalldrama in Berlin
Neue Eskalationsstufe

Die Verkettung haarsträubender Umstände bei einem Unfall in Berlin wirft nicht nur ein Schlaglicht auf die gefahrenträchtige Begegnung von Fahrrad und Lkw, sondern auch auf die Radikalisierung der Klimabewegung.

Ufuk Ucta / BILD
Foto: Ufuk Ucta / BILD

In Berlin-Wilmersdorf gerät am 31. Oktober 2022 eine Radfahrerin unter die Räder eines Betonmischers. Sie wird dabei schwer verletzt. Laut Tagesspiegel verläuft an der betreffenden Stelle der Bundesallee ein benutzungspflichtiger Radweg parallel zur mehrspurigen Straße, den die ortskundige Frau jedoch nicht nutzte. Als der Fahrer des Vierachsers Erste Hilfe leisten will, attackiert ihn plötzlich ein Passant mit einer Stichwaffe – nun ist der Lkw-Fahrer ebenfalls verletzt. Der Täter, der sich womöglich in spontaner Selbstjustiz geübt hat, flüchtet. Drei Tage später meldet die Polizei Berlin seine Festnahme.

Derweil ist die schwerverletzte Radfahrerin weiter unter dem Betonmischer eingeklemmt. Um sie befreien zu können, fordern die alarmierten Rettungskräfte einen Rüstwagen der Berliner Feuerwehr mit entsprechendem Hebezeug an. Dieser Rüstwagen bleibt jedoch auf der A100 im Stau stecken, der einmal mehr von Klima-Aktivisten, diesmal festgeklebt an einer Schilderbrücke über der Fahrbahn, und dem daraus resultierenden Polizeieinsatz verursacht wurde. Spätestens hier überschreiten die „Klima-Kleber“ die Grenze von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat – was schnell für heftige öffentliche Kritik sorgt.

19 lange Minuten brauchen die Feuerwehrleute von der Wache Charlottenburg-Nord bis zur Unfallstelle auf der Bundesallee. Tagesspiegel-Reporter errechnen später anhand der Angaben der Rüstwagenbesatzung, dass durch den Stau 7 bis 9 Minuten verloren gehen. Ob diese Minuten hier über Leben und Tod entscheiden, ist strittig und wird vor Gericht festgestellt werden müssen. Die Radfahrerin jedenfalls wird nach drei Tagen auf der Intensivstation von den behandelnden Ärzten für hirntot erklärt.

Wie die hier miteinander verwobenen Fälle juristisch einzuordnen sind, erklärt Matthias Pfitzenmaier, Fachanwalt für Verkehrsrecht vom Haus des Rechts in Heilbronn:

Experten
Matthias Pfitzenmaier

Der Fahrer des Betonmischers hat sich möglicherweise aufgrund einer fahrlässigen Tötung strafbar gemacht, sofern er nach dem Unfallhergang die Kollision vermeiden konnte. Voraussichtlich werden hier, wie immer, wenn tödliche Verfahrensausgänge vorliegen, sehr hohe Sorgfaltsanforderungen gestellt werden. Dadurch, dass die Radfahrerin anschließend im Krankenhaus an Ihren Verletzungen verstorben ist, liegt ein Tötungsdelikt vor, auch wenn der Tod zeitlich später eingetreten ist. Das Strafmaß bei einer fahrlässigen Tötung liegt bei Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Des Weiteren wird der Fahrer des Betonmischers durch das zuständige Amtsgericht zu einer Nebenstrafe – voraussichtlich einem Fahrverbot oder möglicherweise auch einem Fahrerlaubnisentzug – verurteilt werden. Oft erfolgt in diesen Fällen die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Der Angriff auf den Lkw-Fahrer

Der Fahrer des Betonmischers ist selbst verletzt worden. Der Täter kann wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß Paragraf 224 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bestraft werden. Des Weiteren wollte der Fahrer des Betonmischers gerade der Radfahrerin zur Hilfe eilen, als er selbst durch den Täter angegriffen wurde. Hierdurch hat der Täter den Fahrer daran gehindert, dass dieser der Radfahrerin Hilfe leisten kann. Eine Strafbarkeit des Messerstechers besteht hier auch hinsichtlich der Behinderung von hilfeleistenden Personen gem. Paragraf 323c Abs. 2 StGB. Das Gesetz sieht bei einer gefährlichen Körperverletzung (Paragraf 224 StGB) einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe vor. Die Behinderung von hilfeleistenden Personen wird hingegen (nur) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.

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