Vorschlag Dänemarks: Keine 44 Tonnen für alle ZEV

Vorschlag Dänemarks
Keine 44 Tonnen für alle ZEV

Maße und Gewichte: Die dänische Ratspräsidentschaft erteilt einem generellen Gesamtgewicht von 44 Tonnen für ZEV eine Absage. Die EU-Verkehrsminister haben dem zugestimmt.

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Auf den letzten Drücker hat die dänische EU-Ratspräsidentschaft ihren Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG zu Maße und Gewichte im Straßengüterverkehr eingebracht. Die EU-Verkehrsminister haben dem Vorschlag zugestimmt.

Dänemark erteilt den 44 Tonnen für ZEV generell eine Absage

Die Ratspräsidentschaft ist damit aber nicht dem Vorschlag der EU-Kommission gefolgt, die mit höheren Achslasten bis zu 12,5 Tonnen und einem um vier Tonnen höheres Gesamtgewicht den emissionsfreien Fahrzeugen einen starken Bonus mitgeben wollte. Immerhin hat sich Dänemark den Vorschlägen für einen grenzüberschreitenden Lang-Lkw-Einsatz geöffnet.

Das ist der dänische Vorschlag:

  • Gewicht: ZEV (emissionsfreie Fahrzeuge) sollen von einem Gewichtsbonus profitieren sollten, der über das Gewicht der Technologie hinausgeht. Gleichzeitig sei es wichtig, Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden. Aus diesem Grund unterscheidet der Rat zwischen der Gewichtszulage für 5-achsige und 6-achsige ZEV. Heißt: Das zulässige Gesamtgewicht wird bei folgenden emissionsfreien Fahrzeugen um vier Tonnen erhöht: Dreiachsiges Kraftfahrzeug mit dreiachsigem Anhänger sowie dreiachsiges Kraftfahrzeug mit dreiachsigem Sattelanhänger. Um 2 Tonnen erhöht werden die Gewichte bei emissionsfreien zweiachsigen Kraftfahrzeugen mit dreiachsigem Anhänger, dreiachsigen Kraftfahrzeugen mit zweiachsigem Anhänger sowie zweiachsigen Kraftfahrzeugen mit dreiachsigem Sattelanhänger, die im Kombinierten Verkehr eingesetzt werden.
  • Länge: Für ZEV wird eine zusätzliche Länge von 0,9 Meter zugelassen, um mehr Platz für den Einbau emissionsfreier Technologien zu schaffen. Das hatte auch die EU-Kommission vorgeschlagen. Eine Höhen-Anpassung wird es nicht geben.

Abweichungen von Gewichtsbeschränkung

Abweichungen von der in der Richtlinie festgelegten Gewichten und Abmessungen soll es geben

  • für Fahrzeuge, die unter Sondergenehmigungen für die Beförderung unteilbarer Ladungen fallen
  • für Fahrzeuge, die Tätigkeiten ausüben, die den internationalen Wettbewerb im Verkehrssektor nicht wesentlich beeinträchtigen
  • für europäische modulare Systeme

Erste Reaktion: VDA beklagt Benachteiligung von 4x2-Null-Elektrofahrzeugen

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) zeigt sich enttäuscht. Es sei vollkommen unverständlich, dass die Verkehrsminister den Vorstoß der dänischen Ratspräsidentschaft, die Vorschriften für Maßen und Abmessungen im grenzüberschreitenden Verkehr anzupassen, angenommen haben.

Laut VDA-Geschäftsführer Andreas Rade beschränkt der von der dänischen Ratspräsidentschaft überarbeitete Text die zulässige Gesamtmasse für 4x2-Null-Elektro-Sattelzugmaschinen weiterhin auf lediglich 2 Tonnen, während die 4-Tonnen-Zulage auf Kombinationen mit 3-achsigen Sattelzugmaschinen beschränkt bleibt. "Dieser Ansatz benachteiligt 4x2-Null-Elektrofahrzeuge, das Kernsegment des europäischen Fernverkehrsmarktes, im Wettbewerb. Die daraus resultierende geringere Nutzlast führt direkt zu höheren Betriebskosten im Vergleich zu gleichwertigen Dieselfahrzeugen."

Als Nächstes stehen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament an, um eine endgültige Einigung zu erzielen.