Kabinett beschließt modernere Fahrausbildung: Das ändert sich beim Lkw

Kabinett beschließt modernere Fahrausbildung
Das ändert sich beim Lkw

Die Bundesregierung will die Fahrausbildung moderner, sicherer und kostengünstiger machen. Das meiste betrifft den Pkw, aber auch zum Lkw-Führerschein gibt es Neuerungen.

Das ändert sich beim Lkw
Foto: JB

Moderne, sichere und kostengünstigere Fahrausbildung

Die Bundesregierung hat den vom Bundesminister für Verkehr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze beschlossen. Ziel ist es, den Führerscheinerwerb deutlich bezahlbarer, moderner und zugleich verkehrssicher zu gestalten.

Die Maßnahmenpakete sollen demnach vor allem Verbesserungen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler bringen, aber auch zur Entlastung der Fahrschulen durch den Rückbau bürokratischer Hürden beitragen.

Sicherheitsstandards weiter auf hohem Niveau

„Mobilität darf kein Privileg sein. Mit unserer Reform der Fahrschulausbildung machen wir den Weg zum Führerschein einfacher und bezahlbarer – und halten dabei die Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau“, so Bundesminister Patrick Schnieder.

Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt derzeit bei rund 3.400 Euro. Durch eine Kombination aus Digitalisierung, Bürokratierückbau und mehr Transparenz sollen die Kosten künftig deutlich gesenkt werden. Dabei bleibt die Verkehrssicherheit oberstes Gebot.

Folgende Punkte sind in der Umsetzung:

Theoretische Fahrausbildung: Der Inhalt soll gleich bleiben. Hinsichtlich der Lernmethoden soll aber deutlich mehr Flexibilität geschaffen werden.

  • Digitalisierung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht wird abgeschafft. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg (z. B. per App) anzueignen. Die Fahrschulen können entscheiden, ob und in welcher Form sie den Theorieunterricht anbieten. Das senkt Kosten und spart Zeit für Fahrschüler, aber auch für Fahrschulen.

  • Bürokratierückbau: Es soll keine Vorgaben zu Schulungsräumen geben oder wie und in welcher Reihenfolge das Wissen zu vermitteln ist. Fahrschulen müssen auch keine Schulungsräume mehr bereithalten. Damit entfallen Kontrollpflichten der Länder, weil sie z. B. die Einhaltung der Vorgaben für Schulungsräume nicht mehr kontrollieren müssen.

  • Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung enthält derzeit über 1.100 Fragen, er soll um rund ein Drittel reduziert werden. Im Vordergrund stehen dabei auf mit europäischen Richtlinien im Einklang stehende Inhalte und praxisnahe, verständliche Fragen.

Praktische Fahrausbildung:

  • Für den Pkw-Führerschein wird es keine Vorgaben mehr über die Anzahl der Sonderfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit geben.Wie viele Stunden erforderlich sind, hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer ab.

  • Fahrprüfung: Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben (25 Minuten) zurückgeführt werden.

  • Bürokratierückbau: Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die Fahrschulen sollen deutlich reduziert und die Fahrschulüberwachung effizienter organisiert werden.

  • Experimentierklausel: Es soll ermöglicht werden, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, z. B. den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Voraussetzung ist das Bestehen der Theorieprüfung.

Preistransparenz: Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen künftig online in der Mobilithek, der zentralen Datenbank für Mobilitätsdaten, veröffentlicht werden, um Eltern und Fahrschülern einen besseren Qualitätsvergleich zu ermöglichen. Verbraucher- und Vergleichsportale können diese Daten nutzen und verbrauchergerecht online aufbereiten.

Weitere Maßnahmen für den Lkw-Führerschein

Laut dem BMV sollen sich kostenreduzierende und entbürokratisierende Maßnahmen auch auf den Erwerb anderer Führerscheinklassen wie beispielsweise Lkw oder Bus übertragen lassen, was den Zugang zum Beruf des Berufskraftfahrers/-fahrerin erleichtert.

Dazu zählt der Wegfall einer zahlenmäßigen Vorgabe für die Absolvierung der Sonderfahrten (Fahrten auf der Autobahn, bei Dunkelheit und auf Landstraßen) beziehungsweise im Falle der Busausbildung eine Vorgabe zu verpflichtend zu absolvierenden Ausbildungsfahrten. Ziel der Ausbildung bleibt der Erwerb der notwendigen Fähigkeiten. Die Anzahl der dafür zu absolvierenden Fahrstunden richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler.

Geplant ist, dass die neuen Regelungen Anfang 2027 in Kraft treten.