Alle Jahre wieder, genauer: alle fünf Jahre, steht für Lkw-Fahrer die Verlängerung ihres C/CE-Führerscheins an – für die älteren Kollegen ab dem 50. Lebensjahr, für die jüngeren bereits fünf Jahre nach erstmaliger Beantragung. Rechtzeitig vor „Verfallsdatum“ und Neubeantragung der Scheckkarte heißt es dann: ab zum Arzt für das obligatorische ärztliche Gutachten. Auf Basis eines festgelegten Untersuchungsschemas stellen ein Arbeitsmediziner oder ein Arzt und ein Augenarzt des Vertrauens fest, ob man noch körperlich fit genug ist, 40 Tonnen auf deutschen Straßen zu bewegen.
Auf der ärztlichen Bescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde stand dann bisher immer in etwa: „Aufgrund der Angaben des Untersuchten und der von mir erhobenen Befunde empfehle ich die Erteilung der Fahrerlaubnis.“ Oder, falls der Arzt Bedenken hatte: „… eine weitergehende Untersuchung wegen folgender Befunde: …“
Seit dem 1. Oktober 2022 hat der oder die Ärztin laut Gesetz nun nicht mehr zu empfehlen, sondern nur noch alle Befunde mitzuteilen, die eine Fahreignung ausschließen könnten. Auf deren Basis entscheidet dann die Fahrerlaubnisbehörde eigenständig – und vermutlich deutlich zeitaufwendiger pro Einzelfall –, ob die Fahrergesundheit für die Führerscheinverlängerung ausreicht. Oder ob vielleicht weitere Untersuchungen oder Begutachtungen notwendig sind. Auf Kosten des Antragstellers, versteht sich. Grundlage ist die Neufassung von Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Neufassung der Fahrerlaubnisverordnung hat Folgen
Bei den Betroffenen, Fahrern wie Ärzten, stößt die neue Regelung auf Unverständnis. Roland Vogelsang aus Essen klagt: „Wie soll ich als Rentner, der aushilfsweise fährt, 100 Euro für den Allgemeinarzt, 100 Euro für den Augenarzt zahlen – und dann vielleicht noch 400 Euro für ein ärztliches Gutachten, zu dem mich die Führerscheinstelle verdonnert? Da lohnt sich der Minijob doch gar nicht mehr! Und was passiert, wenn das Gutachten dann negativ ausfällt – und vielleicht schon auf eigene Kosten die auch anstehenden Modulschulungen absolviert wurden?!“ Vogelsang prophezeit eine Verschärfung des Fahrermangels durch Wegfall vieler Rentner als Aushilfsfahrer. Auch den Schutz seiner Gesundheitsdaten sieht er nicht mehr gewährleistet.
Eine zentrale Frage aber lautet: Ist in den Fahrerlaubnisbehörden überhaupt genügend qualifiziertes Personal für die neue Entscheidungsbefugnis vorhanden? „Die Sorge ist, dass die Zulassungsbehörde in höherer Zahl als bislang ärztliche Fachgutachten anfordert“, erklärt Dr. med. Sabine Heimann, Betriebsärztin beim Zentrum für Arbeitsmedizin der DEKRA Automobil GmbH. „Die personellen Ressourcen seitens der Gutachter sind hierfür aber vermutlich gar nicht vorhanden“, gibt sie zu bedenken. „Den Bewerber um eine Fahrerlaubnis beziehungsweise deren Verlängerung könnte dies zusätzlich Geld und Zeit kosten.“
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