BALM verhängt einjähriges Kabotageverbot

Kabotageverbot für Transporteur
BALM greift nach Verstößen durch

Bußgelder zeigten offenbar keine Wirkung: Das BALM untersagt einem polnischen Güterkraftverkehrsunternehmen für ein Jahr sämtliche Kabotagebeförderungen in Deutschland.

Kontrolleure des BALM leiten einen Lkw aus
Foto: BALM

Für ein polnisches Transportunternehmen haben wiederholte Verstöße gegen die Kabotagevorschriften jetzt weitreichende Konsequenzen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat dem Unternehmen Kabotagebeförderungen in Deutschland für die Dauer eines Jahres untersagt. Der Fall zeigt zugleich, dass Verstöße gegen die europäischen Kabotageregeln für Transportunternehmen nicht zwangsläufig mit einem weiteren Bußgeld enden müssen. Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen kann der Zugang zum deutschen Kabotagemarkt zeitweise komplett versperrt werden.

Bußgelder stoppten die Verstöße nicht

Nach Angaben des BALM liegen der Entscheidung wiederholte schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften zur Durchführung von Kabotagebeförderungen zugrunde. Das Unternehmen habe seine Verstöße fortgesetzt, obwohl bereits Bußgelder verhängt worden seien. Daraufhin zog die Behörde eine schärfere Konsequenz und untersagte dem polnischen Güterkraftverkehrsunternehmen für ein Jahr sämtliche Kabotagebeförderungen im Bundesgebiet. Rechtsgrundlage ist laut BALM Paragraf 3 der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 2 der EU-Verordnung 1072/2009.

Was bedeutet Kabotage?

Als Kabotage werden innerstaatliche Transporte bezeichnet, die ein ausländisches Transportunternehmen innerhalb eines anderen EU-Mitgliedstaates durchführt. Ein Beispiel wäre ein polnischer Lkw, der nach einer internationalen Beförderung nach Deutschland anschließend eine Ladung von München nach Nürnberg transportiert. Solche Beförderungen sind innerhalb der EU grundsätzlich möglich, unterliegen jedoch klaren Vorgaben und Beschränkungen. Die Regeln sollen unter anderem verhindern, dass ausländische Transportunternehmen dauerhaft nationale Verkehre in einem anderen Mitgliedstaat übernehmen und dabei unterschiedliche Kosten- und Wettbewerbsbedingungen ausnutzen.

Entscheidung noch nicht endgültig

Allerdings ist das einjährige Kabotageverbot noch nicht rechtsskräftig. Das betroffene Unternehmen kann gegen die Verfügung die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel einlegen. Um welches polnische Transportunternehmen es sich handelt, teilte das BALM nicht mit. Die Behörde kündigt zugleich an, weiterhin konsequent gegen Verstöße im gewerblichen Güterkraftverkehr vorzugehen. Der Kampf gegen illegale Kabotage stehe dabei besonders im Fokus.