Verbrennerverbot ausgebremst Wissing kämpft für E-Fuels

Foto: Matthias Rathmann

Das sukzessive Aus für Verbrennungsmotoren ab 2035 schien besiegelt. Doch da die EU-Kommission die zugesagten Ausnahmen für mit Synthetikkraftstoff betriebene Motoren schuldig blieb, verweigert Bundesverkehrsminister Wissing die Zustimmung. Mit seinen Vorbehalten steht er nicht alleine.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat die Europäische Kommission aufgefordert, die Nutzung von E-Fuels zu ermöglichen, um die Klimaziele zu erreichen. Wissing verwies auf einen entsprechenden Kompromiss von EU-Kommission, Ministerrat und Europaparlament. Demnach soll die EU-Kommission einen Vorschlag machen, wie Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor auch über 2035 hinaus neu zugelassen werden können, wenn sie ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden. Da die EU-Kommission den Vorschlag bislang schuldig geblieben sei, könne die Bundesregierung dem Kompromiss im Ministerrat nicht zustimmen, sagte Wissing.

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Gnadenfrist für Lkw und Baumaschinen

Das EU-Parlament hatte am 14. Februar 2023 mit 340 Ja-Stimmen, 279 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen dem Entwurf der Kommission zugestimmt, wonach ab dem Jahr 2035 in der EU kein Auto mehr neu zugelassen werden darf, das Treibhausgase ausstößt. Was de facto ein Verbot des Verbrennungsmotors bedeuten würde. Betroffen wären zunächst Pkw, Vans und leichte Nutzfahrzeuge. Lastwagen, Busse, Land- und Baumaschinen sollen mangels Antriebsalternativen noch etwas länger fahren dürfen. Für Lkw und schwere Baumaschinen soll das Verbrenner-Aus allerdings schon 2040 folgen.

Mehrheit der Deutschen lehnt Verbrennerverbot ab

An der Umsetzbarkeit bestehen große Zweifel. Laut ARD-Deutschland-Trend vom 16. März 2023 lehnen 67 Prozent der Deutschen das Verbrennerverbot ab. Lediglich bei Anhängern der Grünen stieß der entsprechende Plan der EU mehrheitlich auf Zustimmung (69 Prozent). Die Wähler der anderen im Bundestag vertretenen Parteien missbilligten den EU-Vorstoß teils sehr deutlich.

Damit die geplante Regelung in Kraft treten kann, ist ohnehin noch die Zustimmung durch den Ministerrat der Europäischen Union nötig. Und zwar mit qualifizierter Mehrheit, also wenn 15 von 27 Ländern zustimmen und gleichzeitig 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Die entsprechende Abstimmung sollte am 7. März 2023 durchgeführt werden. Wegen des Widerstandes – nicht nur von Wissing, sondern auch in Italien und Osteuropa – verschob die schwedische EU-Ratspräsidentschaft die Entscheidung über den Kommissionsentwurf auf unbestimmte Zeit.

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