Seit 2015 gibt es gültige und nun weiterentwickelte UNECE-Anforderungen für die Erstzulassung von Notbremsassistenten in Lkw, die allerdings nicht deren Betrieb und das Fahrverhalten regeln.
Die Frage von Thomas Burghardt, dessen Namen wir geändert haben, ist berechtigt. Was ist, wenn in meinem Lkw das Zeichen aufleuchtet, dass der Notbremsassistent nicht mehr funktioniert, weil das Steuergerät für das ABS am Auflieger defekt ist, was die Werkstatt nicht in den Griff bekommt? Muss ich dann trotzdem weiterfahren? Oder drohen mir arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn ich mich weigere?
Nur Assistent
"Seit dem Jahr 2015 sind die Notbremsassistenten in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben", sagt Matthias Pfitzenmaier. "Seit November 2018 ist die Einführung EU-weit abgeschlossen und für neue Lkw verpflichtend vorgeschrieben. Bezugnehmend auf die Problematik, wie es sich verhält, wenn ein Notbremsassistent ausfällt oder eine Meldung mit einer Fehlermeldung erscheint, stellt es sich rechtlich grundsätzlich weiterhin so dar, dass es sich bei dem Notbremsassistenten lediglich um einen Assistenten handelt, der die Eigenverantwortung des Fahrers nicht ersetzt." Das heißt: Der Fahrer muss weiterhin die Möglichkeit haben, dass er zu jeder Zeit den Notbremsassistenten übersteuern kann.
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