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Kein Gas mehr für das TK-Lager Elvis warnt vor Haftungsrisiken

Foto: Jan Bergrath

Die Energiekrise ist für Betreiber temperaturgeführte Lager ein Riesen-Problem. Der Ladungsverbund Elvis warnt vor immensen Haftungsrisiken.

Noch mehr als Privat-Verbraucher sind Unternehmen von der Energiekrise betroffen: Der Europäische Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure (ELVIS) warnt die Betreiber temperaturgeführter Lager vor immensen Haftungsrisiken, die sich aus Schäden im Zusammenhang mit der Energiekrise ergeben könnten.

Drohen Engpässe beim Flüssiggas?

„Die Gefahr, dass es zu Lieferengpässen bei Flüssiggas kommt, steigt mit jedem weiteren Kriegstag. Da die Kühlung vieler Lager über diesen Energieträger erfolgt, drohen den Betreibern massive Probleme und Kostenrisiken“, sagt Nikolja Grabowski, Elvis-Vorstand, mit Verweis auf aktuelle Studien.

Den Unternehmen sei daher dringend empfohlen, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Darüber hinaus rät der Verbund Betreibern von Kühllagern, gemeinsam mit ihren Auftraggebern festzulegen, wie mit der Ware verfahren wird, falls deren Kühlung mangels Energie nicht aufrechterhalten werden kann.

Ohne russische Gaslieferungen und ohne eine Reduktion der Nachfrage könnten laut Garbowski in Deutschland bis zum Ende der Heizperiode Ende Mai 2023 etwa 210 Terawattstunden (TWh) Gas fehlen. In diesem Fall müsste der Gasverbrauch um rund 25 Prozent sinken. Die Folge wären Lastabschaltungen, die entsprechend der geltenden Alarmstufe des Notfallplans Gas zuerst die Industrie träfen und damit auch die Betreiber von temperaturgeführten Lagern.

Wer kommt für die Schäden auf, wenn die Ware nicht mehr gekühlt wird?

Würde beispielsweise die Kühlkette unterbrochen, wären die betreffenden Waren schnell unbrauchbar. Entsprechend der verschuldensunabhängigen Obhutshaftung müsste grundsätzlich der Lagerhalter für den Schaden aufkommen, es sei denn, der Schaden wäre auch bei Einhaltung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eingetreten. Diesen Beweis zu führen, dürfte jedoch schwierig sein, da sowohl die Bundesregierung als auch die Gasversorger in der Vergangenheit immer wieder über mögliche Lieferengpässe informiert hätten.

Foto: Elvis
Elvis-Vorstand Nikolja Grabowski.

Nicht auf Versicherungsschutz verlassen

„Vor diesem Hintergrund sollte man sich auch nicht allzu sehr auf den Schutz einer Verkehrshaftungsversicherung verlassen“, warnt Grabowski. Denn ob die Assekuranzen für etwaige Schäden aufkommen, hänge generell vom Einzelfall ab sowie davon, welche eingewendeten Obliegenheitsverletzungen beziehungsweise Ausschlüsse greifen.

Hinsichtlich des Versicherungsschutzes gebe es aktuell viele Unwägbarkeiten, die die Lage der Versicherungsnehmer komplizierter machen. Betreibern temperaturgeführter Lager rät Elvis deshalb dringend, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schäden zu vermeiden und einer möglichen Haftung bestmöglich vorzubeugen. Konkret empfiehlt der Verbund:

  • Einlagerer über den drohenden Kühlungsausfall zu informieren und Weisungen einzuholen, wie bei Eintreten eines Versorgungsengpasses mit der Lagerware zu verfahren ist.
  • Einen vertraglichen Haftungsausschluss für den Fall zu vereinbaren, dass die Kühlkette wegen stockender Gasversorgung unterbricht.
  • Eine alternative Energiezufuhr zum Kühlen und Heizen zu prüfen und eventuell umzurüsten.
  • Umlagerungen zu prüfen und unter Einhaltung der Kühlketten vorzunehmen.
  • Ausreichend Gas zur Überbrückung von Lieferengpässen bevorraten (beispielsweise durch zusätzliche Tanks).
  • Vorbereiten eines Notfallplans zur Beseitigung der Folgen des Lieferengpasses.
  • Zu bedenken ist zudem, dass ein Gaslieferengpass auch Auswirkungen auf weitere Versicherungssparten haben kann. Exemplarisch genannt seien hier die Betriebsunterbrechungsversicherung sowie die Maschinenbruchversicherung.

Weitere Informationen über die ELVIS AG gibt es unter:

www.elvis-ag.com

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