Aus- und Weiterbildung Mehr praktische Schulungen

Foto: Jan Bergrath
Meinung

Die Frage der Woche: Gibt es qualitative Unterschiede bei der dreijährigen Ausbildung zum Berufskraftfahrer und der sechsmonatigen Umschulung zum EU-Kraftfahrer?

Es ist, im positiven Sinne, ein Bollwerk im Kampf gegen den drohenden Fahrermangel. „Das Berufskolleg Simmerath-Stolberg gibt es bereits seit 1867“, sagt Clemens Stanzel, „also 154 Jahre. Wir haben zwei Standorte, in Simmerath mit 500 Schülern und in Stolberg mit 2.000 Schülern“. Stanzel selbst ist dort seit zehn Jahren der Bildungsgangkoordinator für den Bildungsgang Berufskraftfahrer. „Diesen Bildungsgang gibt es bei uns seit etwa 35 Jahren. In der Zeit müssten rund 800 Auszubildende den Abschluss zum Berufskraftfahrer positiv beendet haben. Aktuell haben wir acht Klassen mit 130 Auszubildenden.“

Foto: Clemens Stanzel
Praktische Ausbildung zum Lkw-Fahrer.

In der 70. Sendung von FERNFAHRER LIVE zum Thema „Fahrermangel- was tun?“ hatte Stanzel bereits einen sehr guten Eindruck hinterlassen mit seinen Aussagen, wie sich die Berufsschule zusammen mit der IHK in Aachen darum bemüht, den Auszubildenen einen möglichst guten Start in eine spätere Karriere als Berufskraftfahrer zu geben. Denn die dreijährige Ausbildung in Deutschland endet mit einem Facharbeiterbrief und bietet daher weitere Aufstiegsmöglichkeiten bis zum Kraftverkehrsmeister. „In den Ausbildungsbetrieben, mit denen wir zusammenarbeiten, sind gut ein Viertel der jungen Leute, die erfolgreich den Abschluss gemacht haben, selbst Ausbilder.“

Auszubildende werden älter

Die Zahlen des Deutschen Industrie - und Handelskammertags (DIHK) sollten mittlerweile bekannt sein, sonst finden sie sich in meinen Blog-Artikel „Diesel im Blut“. In der dortigen Statistik des DIHK unterschrieben 2011 genau 3.248 junge Männer und leider noch zu wenige Frauen die dreijährige Ausbildung. Bis zu den letzten verfügbaren Zahlen aus dem Jahr 2020 pendelte diese Zahl immer um die Linie von rund 3.000 Verträgen. Der Höhepunkt war 2018 mit fast 3.700 Verträgen. Coronabedingt sank die Zahl zuletzt auf 3.062 neue Verträge, mit einer erfreulichen Steigerung der jungen Frauen auf mittlerweile fast zehn Prozent.

Das setzt sich zusammen aus den rund 1.700 bis 1.800 jungen Fahrern, die drei Jahre nach Beginn ihrer dreijährigen Ausbildung die Prüfung bestehen.

Die Zahl der bestandenen Prüfungen bleibt mit rund 1.700 bis 1.800 Absolventinnen und Absolventen nach drei Jahren Ausbildung bundesweit mehr oder weniger gleich. „Bei uns in Simmerath sind die jungen Frauen die besseren Schüler und machen auch die besseren Abschlüsse“, sagt Stanzel, der vor allem eins betont: „Die Auszubildenden steigen heute später in den Beruf ein als früher. Sie sind im Schnitt also älter. Und nach meinen Erfahrungen bleiben rund zwei Drittel auch in dem Beruf. Die letzten Jahre steigt auch wieder die Anzahl der Auszubildenden, die in ihrem Ausbildungsbetrieb bleiben.“

Kurz vor dem Ende seiner vierjährigen Amtszeit überrascht aktuell der geschäftsführende Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wohl vor allem sich selbst mit dem Vorschlag in den Medien, den Beruf des Lkw-Fahrers „im zulässigen Rahmen der gebotenen Neutralität stärker in der Berufsorientierung der Schulen und den Beratungen der Agentur für Arbeit“ zu bewerben.“ Das haben die Speditionen schon vor Jahren getan, wie Clemens Stanzel im Trailer zur 71. Sendung von FERNFAHRER LIVE am 18.11. bestätigt. „Das war aber sehr aufwendig, und dafür haben die Speditionen heute kein Geld und keine Zeit mehr.“

Wechsel in die Beschleunigte Grundqualifikation

Die schlechte Nachricht: „Ein Drittel der Auszubildenden bei uns hört vor dem Abschluss mit der Ausbildung auf“, so Stanzel. Über die Gründe gibt es viele Thesen: Ein grundsätzliches Missverständnis über den Beruf an sich, der vor allem in der jüngsten Vergangenheit durch die sich weiter verschlechternden Arbeitsbedingungen auf der Straße viel von seinem bisherigen Image der „Freiheit auf der Straße“ verloren hat. Eine zunehmende Bedeutung der „Work-Life-Balance“ der Jugendlichen, die sich allerdings in fast allen Branchen zeigt, in der Transportbranche allerdings zum Teil auf extreme Arbeitszeit trifft. Der immer wieder zu hörende Vorwurf, dass manche Betriebe ihre Azubis nach dem Erwerb des Führerscheins als „günstige“ Arbeitskraft im Betrieb voll einsetzen. Was die Forderung laut werden lässt, das Lehrlingsgehalt entsprechend zu erhöhen.

So sind es vor allem auch die etwas älteren jungen Männer, die zum Teil bereits auch schon eine Familie zu versorgen haben, die dann nach dem Erwerb des Führerscheins „nur“ noch die „Beschleunigte Grundqualifikation“ machen. „Bei uns ist das einer pro Jahrgang“, sagt Stanzel, der auch beklagt hat, dass es vor allem die Eltern sind, die immer öfter Probleme haben, dass ihre Kinder Lkw-Fahrer werden sollen. „Um den Beruf attraktiver zu machen, müssten sich die Arbeitsbedingungen und das Image ändern“, sagt auch Stanzel. „Das ist aber ein langer Prozess.“

Der EU-Kraftfahrer und die 95

Der DIHK führt natürlich auch sehr genau Buch, wie sich die Zahlen der Teilnehmer der reinen „Beschleunigten Grundqualifikation“ entwickelt haben, Diese 120-stündige Ausbildung, die im Rahmen der sogenannten „Teilqualifikation 1“ auch durch die Bundesagentur für Arbeit oder die ARGE durch Bildungsgutscheine gefördert werden kann, ist seit dem Jahr 2009 Pflicht. Auf Grund der europäischen Richtlinie 2003/59/EG wurde sie über das „Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz“ in nationales Recht umgesetzt. Sie dauert – mit dem Erwerb des Führerscheins und weiteren Schulungen wie Gabelstaplerschein, ADR – sechs Monate und nennt sich EU-Kraftfahrer. Sie endete bislang mit dem Eintrag der Kennziffer „95“ in den Führerschein und berechtigt zur Teilnahme am gewerblichen Güterverkehr. Seit Mai 2021 gibt es unter anderem eine separate Bescheinigung als Kartenausweis. Die Details der Neuerungen finden sich hier.

Denn für die EU „zählt die angemessene Ausbildung und Schulung von Fahrern zu den Prioritäten im Bereich der Straßenverkehrssicherheit. Gut ausgebildete Fahrer fahren sicherer.“ Daher stimmte das Europäische Parlament am 13. März 2018 für die Annahme von Vorschriften zur Verbesserung der Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern, die erst im vergangenen Jahr sehr spät ins nationale Recht übertragen wurden.

Wachsende Teilnehmerzahlen der „Beschleunigten Grundqualifikation“

Foto: Florence Frieser
Ausbildungszahlen über die letzten Jahre seit 2009.

Seit 2009 ist daher die Zahl der Teilnehmer in Deutschland sukzessive gestiegen, wie die Grafik des DIHK auf den ersten Blick vermittelt. Rund 83 Prozent der Teilnehmer bestehen am Ende die Prüfungen. Für den rapiden Rückgang im Jahr 2020 war ebenfalls Corona die maßgebliche Ursache. An einzelnen Standorten der IHK wurde zeitweise kaum geprüft. Zudem musste bedingt durch die Auflagen in kleineren Gruppen geprüft werden. Ein großes Problem ist weiterhin die sprachliche Hürde. Es ist nun einmal nicht zu verleugnen. Der anhaltende Fachkräftemangel in vielen Bereichen von Dienstleistung, Industrie und Gewerbe ist auf Dauer nur durch eine gezielte Zuwanderung von Fachkräften zu gewährleisten. Daher tauchen immer öfter die Forderungen auf, diese sprachlichen Hürden abzubauen.

Gibt es Fahrer erster oder zweiter Klasse?

Dürfen sich daher nur die Leute Berufskraftfahrer nennen, die eine dreijährige Ausbildung haben? Die Antwort ist eindeutig: nein. Aus den einschlägigen Gesetzen (BBiG, Ausbildungsverordnung) geht nicht hervor, dass der Berufskraftfahrer (hier kurz: BKF) ein geschützter Begriff ist oder dass sich nur der Absolvent der dreijährigen Lehre BKF nennen darf“, so die Antwort des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL). Außerdem basiert die hier genannte Weiterbildung auf dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (kurz: BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung. Das heißt, so der BGL, "der Name steckt ja schon drin. Es wäre natürlich widersinnig, wenn jemand diese Weiterbildung macht, die auf diesen Gesetzen mit diesem Namen beruht, und sich dann nicht so nennen dürfte."

Das gelte im Übrigen auch für diejenigen Fahrer, die die Fahrerlaubnisklasse C/CE vor dem Jahr 2009 gemacht haben und daher Besitzstand nach Paragraf 4 BKrFQG haben. Diese Fahrer haben zwar keine Grundqualifikation (GQ) oder BGQ, aber sie müssen die Weiterbildung nach dem BKrFQG (erstmals im Jahr 2014) durchlaufen. Daher gilt auch für diese Fahrer das eben Gesagte. Insofern gibt es keine BKF "erster" und "zweiter" Klasse. Die dreijährige Ausbildung soll vor allem Jugendliche animieren, eine Berufsausbildung zu ergreifen, auf die man ja später aufbauen kann, etwa den Kraftverkehrsmeister. Hier spielt vor allem die Frage der Arbeitsunfähigkeit eine entscheidende Rolle. Ist die Ausbildung bis zu zwei Jahre lang, handelt es sich um einen Anlernberuf, bei einer längeren Ausbildung um einen Facharbeiter. Was die BG Verkehr und die Rentenversicherung dazu und zur Arbeitsunfähigkeit sagen, steht im Blogbeitrag "Arbeits- oder Berufsunfähigkeit".

Mehr praktische Schulungen gefordert

Eine gute Aus- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer ist einfach wichtig. Es ist daher für mich immer wieder verblüffend, dass sich viele Fahrer in den sozialen Medien einerseits darüber beklagen, dass vor allem die Weiterbildung alle fünf Jahre, die „Modulschulung“, nichts mehr bringen würde, weil oft derselbe theoretische Inhalt immer wieder vermittelt würde. Auf der anderen Seite stellt sich mir bei so manchen Fragen und Antworten in den diversen Fahrergruppen die Frage, welche Inhalte tatsächlich gelehrt werden und hängen bleiben – und welche einfach durchrauschen.

Für die 71. Sendung von FERNFAHRER LIVE haben wir daher neben Clemens Stanzel noch zwei weitere Fachleute eingeladen, die in diesem Thema zuhause sind. Michael Pfister, der Ausbildungsleiter der Spedition Barth, Christian Rennie, Partner und Ratgeber für Verkehrs- und Transportsicherheit sowie die Auszubildende (drei Jahre) Alexandra Netterscheid und Andreas Brosam, der 2011 eine Umschulung zum EU-Kraftfahrer absolviert hat.

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