Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit Politik fordert Pausenregelung

Lkw, Rastplatz, Autohof, Parkplatz, Pause Foto: Jan Bergrath

Die Länder Frankreich und Belgien haben entschieden, dass Lkw-Fahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht mehr in der Kabine verbringen dürfen. In Deutschland ist die Politik noch nicht soweit. Das soll sich ändern. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik hat eine entsprechende Empfehlung vorgelegt.

Die verschärften Kontrollen in Frankreich und Belgien haben Folgen für den internationalen Güterverkehr. Immer mehr Fahrer suchen Parkplätze und Raststätten in Deutschland nahe der Grenzen zu Frankreich und Belgien auf. Vor Ort führt dies zu Problemen. In der jetzt vorgelegten Empfehlung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes fordert der Ausschuss die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit im Lkw oder dessen unmittelbarer Nähe in einer nichtfesten Unterkunft durch Rechtsänderungen verhindert wird.

Möglichst schnell sollte die Regierung eine entsprechende Regelung erlassen, fordert der Ausschuss in seiner Empfehlung. Kommt keine europarechtliche Regelung zustande, sollte die Regierung eine entsprechende Regelung für Deutschland erlassen.

Unternehmen sollen für geeignete Unterkunft sorgen

Diese Regelung sollte insbesondere dafür Sorge tragen, dass Fahrer, die die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auf Grund der Disposition des Unternehmers nicht am Standort des Fahrzeugs oder am Wohnort nehmen können, sie während der gesamten Dauer in einer für den Erholungszweck geeigneten festen Unterkunft mit geeigneten Sanitäreinrichtungen und ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten verbringen können. Hierfür hat der Unternehmer zu sorgen. Eine Bußgeldbewehrung dieser Regelung ist zu schaffen, fügt der Ausschuss an.

Der Bundesrat begründet seine Initiative auch mit Presseberichten, wonach Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw verbringen.

Über Kontrollen in Belgien hat FERNFAHRER bereits informiert. Lesen Sie hier mehr dazu.

Übrigens: Auch in Heft 12 berichtet der FERNFAHRER über das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit im Lkw. Das Heft erscheint am 10. November.

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