Schließen

Gerichtsurteil Sonntagsarbeit bei Amazon rechtswidrig

Gerichtsverhandlung Foto: M. Baumann - adpic.de

Es war rechtswidrig, dass Amazon in Rheinberg an den Adventssonntagen des 13. und 20. Dezember 2015 ausnahmsweise Arbeitnehmer beschäftigt hat. Zudem verletzte die Bewilligung dazu das Grundrecht der Gewerkschaft ver.di auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit.

Das hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf enschieden. Die Vorgeschichte: Die Bezirks­regierung Düsseldorf hatte Amazon den Einsatz der Arbeitskräfte an zwei Adventsonntagen nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt. Hiergegen hatte ver.di Klage erhoben, der das Gericht nun stattgegeben hat.

Erhalt der Sonntagsruhe

Für das Gericht war nicht erkennbar, dass Amazon ohne Bewilligung der Sonntags­arbeit ein Schaden entstanden wäre, der die Sonntagsruhe hätte überwiegen können. Die Begründung des Gerichts: Es sei zweifelhaft, ob das üblicherweise auftragsstarke Weihnachtsgeschäft eine vom Normalzustand abweichende Sondersituation dar­stelle, die Sonntagsarbeit ausnahmsweise rechtfertigen könne.

Jedenfalls habe Amazon nicht zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen, dass ohne die Sonntags­arbeit ein unverhältnismäßiger Schaden drohe. Vielmehr habe Amazon durch das Festhalten an eng bemessenen Lieferfristen und die Abgabe ei­nes „Same-Day-Delivery“-Versprechens auch im Weihnachtsgeschäft die Erwar­tungshaltung ihrer Kunden und den dadurch entstandenen Lieferdruck selbst herbei­geführt. Amazon habe es damit versäumt, dem Schutz der Sonn- und Feiertags­ruhe durch eine entsprechende Ausgestaltung ihres Geschäftsmodells in der Vor­weihnachtszeit hinreichend Rechnung zu tragen.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier Matthias Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.