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Verstoß gegen Sozialvorschriften Richter entziehen Spedition die Lizenzen

Buskontrolle Foto: Jacek Bilski

Sieg für all diejenigen Speditionen, die sich an Recht und Gesetz halten: Das Verwaltungsgericht Hannover hat ein Transportunternehmen, dessen Fahrer systematisch gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen haben, aus dem Verkehr gezogen.

Die 1983 in Hannover gegründete Firma hatte zuletzt 129 Mitarbeiter und 73 Lkw im Einsatz und war seit vorigem Jahr im Umland der niedersächsischen Landeshauptstadt angesiedelt. Indem die 5. Kammer des Gerichts die Flotte zum Stillstand verdonnert, schützt sie auch die Allgemeinheit. Die Einstellung des Unternehmens sei erforderlich und angemessen, gerade im Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs, heißt es in der Urteilsbegründung vom vorigen Freitag (Az. 5B 994/16 und 5B 718/16).

Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters fehlt

Die Firma hatte gegen den Entzug der Güterkraftverkehrs- und der Gemeinschaftslizenz geklagt, doch vergeblich. So halten die Richter den Verkehrsleiter nicht mehr für zuverlässig – womit eine der drei Zugangsvoraussetzungen für den Beruf fehlt.
22 Bußgeldbescheide liegen demnach gegen den leitenden Angestellten vor. Es geht um massive Verstöße gegen die Sozialvorschriften, teilt das Verwaltungsgericht mit. Nach Angaben der Kammer hatte die Spedition zwar angekündigt, den Verkehrsleiter auszutauschen, das aber nicht umgesetzt.

Einige der Bußgeldbescheide seien wegen schwerster Verstöße verhängt worden, heißt es – und weitere Verfahren wegen schwerster Verstöße seien beim Gewerbeaufsichtsamt gegen den Verkehrsleiter anhängig. Der Verkehrsleiter war mit seinen Verfehlungen nicht allein: Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2015 zählt das Gewerbeaufsichtsamt Hannover demnach 58 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten gegen die Fahrer und 21 weitere gegen den Geschäftsführer. Das Gericht erklärt, es sei eine eindeutige Tendenz hin zu zunehmender Arbeits- und Fahrzeitüberschreitungen der Fahrer erkennbar.

Richter glauben nicht an Besserung

Mit dem Entzug der Lizenzen macht die Justiz Ernst – im Sinne der seriös arbeitenden Unternehmen und der Verkehrssicherheit. Und, weil die Richter nicht an eine Besserung glauben: Die hohen Bußgelder hätten den Verkehrsleiter offenbar unbeeindruckt gelassen, zur Änderung der Betriebsführung sei er nicht willig oder fähig.
Die Hannover Allgemeine erklärt unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin, dass der Lizenzentzug nicht das Ende der Firma bedeuten muss. "Tatsächlich ist es so, dass der Geschäftsführer einen neuen Verkehrsleiter bestimmen und dann eine neue Lizenz bei der Region beantragen kann", erklärt die Sprecherin. Sie versichert aber: "Wenn das geschehen sollte, werden wir den neuen Verkehrsleiter gründlich überprüfen."

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