Fahrzeuge Neue Regeln für Gefahrgut-Transport

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Ab 1. Januar 2009 ersetzt ein einheitliches Doppelblatt „Schriftliche Weisungen“ die Vielzahl an Unfallmerkblättern, die Fahrer mitführen mussten. Dabei galt es bislang für jeden Stoff und jede Gefahrgutklasse oder Stoffgruppe das passende Unfallmerkblatt dabei zu haben. Zudem mussten die Papiere beim Transit durch ein Land in der jeweiligen Landessprache parat sein. Die einheitliche europäische Regelung im ADR 2009 sieht dagegen ab dem nächsten Jahr ein einheitliches Doppelblatt vor, das der Fahrer nur in seiner eigenen Sprache dabei haben muss. Das Papier listet Ausrüstungsgegenstände auf, die im Unglücksfall für die Erstmaßnahmen angewandt werden müssen. Darin enthalten ist zudem eine allgemeingültige Liste der Maßnahmen, die im Ernstfall zu ergreifen sind. Das betrifft etwa das Stilllegen des Fahrzeugs, die Information von Einsatzkräften oder der richtige Einsatz von Bordausrüstung zur Brandbekämpfung. Auch spezielle Hinweise für einzelne Stoffe, die sich auf den Packstücken oder auf den Fahrzeugen befinden müssen, listet das Dokument auf. Zudem liefert das Papier der DEKRA Akademie Notrufnummern für ganz Europa. Neu ist auch, dass zukünftig nach Angaben der Sachverständigenorganisation DEKRA Kraftverkehrsunternehmer das Papier zur Verfügung stellen müssen - nicht mehr der Verlader. Fehlt das Dokument bei einer Verkehrskontrolle müssen Fahrer bis zu 150 Euro berappen. Der Beförderer wird mit dem doppelten Betrag zur Kasse gebeten. Der Verlader wird aus der Pflicht genommen. Das Doppelblatt gibt es bei Fachverlagen. Jeder der einen Grund- oder Auffrischkurs für Gefahrgut der DEKRA Akademie besucht, erhält das Papier kostenlos. Informationen gibt es über das Competence Center Gefahrgut der DEKRA Akademie in Daun, Telefon 06 92/17 36 75 oder im Internet unter www.dekra-akademie.de.

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