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Verkehrsleiter ist Pflicht Verantwortlich fürs Fahrzeug

Lkw, Fahrer, Fenster Foto: MEV-Verlag

Ab Dezember braucht jedes Fuhrunternehmen einen Verkehrsleiter. Er ist für alle Dienste rund ums Fahrzeug verantwortlich.

Für Verkehrsunternehmen wird es ab dem 4. Dezember ernst. Denn das ist der Stichtag für die EU-Verordnung 1071/2009, die den Berufszugang für diese Sparte neu regelt. Brüssel zielt damit aber nicht nur auf klassische Spediteure – auch  Verlader und Werkfuhrparkleiter sind davon betroffen.

Grund genug für den Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), gemeinsam mit der Logistik Akademie Janz, ein Tochterunternehmen der Janz logistics mit Sitz in Dornstadt, ein Seminar für Unternehmer anzubieten. Schließlich hat diese Verordnung weitreichende Konsequenzen: Laut EU-Verordnung ist der Verkehrsleiter für sämtliche fahrzeugbezogenen Dienstleistungen im Unternehmen verantwortlich – von der Fahr­zeugwartung und -instandhaltung, über die Beförderungsverträge bis hin zu Rechnungsführung, Ladungszuweisungen und Sicherheitsprüfungen. "Und diese Fahrzeughalterpflichten treffen jedes Unternehmen, das Güterverkehr betreibt", sagt BWVL-Geschäftsführer Detlef Neufang.

Der Verkehrsleiter in spe muss dabei neben der fachlichen Eignung auch seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellen, um diese Tätigkeit überhaupt ausüben zu dürfen. Doch auch wenn er diese Überprüfung besteht, ist das kein Freifahrschein.  "Sobald der Verkehrsleiter gegen geltendes Recht verstößt, wird dieser als nicht mehr zuverlässig angesehen und kann in der gesamten EU keine Kraftverkehrstätigkeiten mehr leiten", erklärt der gelernte Jurist Neufang.

Diana Jalen, kaufmännische Leiterin der Logistik Akademie, rät zunächst zu einer Bestandsaufnahme, "um mögliche Schwachstellen im Betrieb in puncto Rechtskonformität aufzudecken". Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund von vermehrten Kon­trollen durch die Behörden wichtig. Alle sicherheitsrelevanten Aspekte gelte es dabei zu beleuchten. Die Logistik Akademie biete in diesem Zusammenhang  einen sogenannten Fuhrparkcheck an. Dabei handele es sich allerdings nur um eine Momentaufnahme, die um regelmäßig wiederkehrende Überprüfungen ergänzt werden sollte, meint Jalen.

Die betroffenen Unternehmer müssen übrigens nicht in jedem Fall einen IHK-geprüften Verkehrsleiter einstellen. Sie können diese Position auch selbst einnehmen. Wem das zu aufwendig ist, der kann seinen Betrieb auch von einem qualifizierten externen Verkehrsmanager betreuen lassen. Der übernimmt – je nach vertraglicher Regelung – zumindest einen Teil der Verantwortung.

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