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Verkehrsgerichtstag in Goslar Empfehlungen zu MPU und Dashcam

Foto: Ralf Kleemann

Mit Empfehlungen für Gesetzgeber und Rechtsprechung ist am Freitag der 54. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar zu Ende gegangen. 

Die fast 2.000 Teilnehmer hatten in acht Arbeitskreise aktuelle Themen und Probleme debattiert und die Ergebnisse in richtungsweisenden Empfehlungen zusammengefasst. Etwa berieten sie zu der Frage, ob bei verhaltensauffälligen Verkehrsteilnehmern eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) schon bei einem Blutalkoholwert von unter 1,6 Promille sinnvoll wäre - ja, so lautet die Empfehlung. "Aufgrund der Rückfallwahrscheinlichkeit" sollte die MPU nach Ansicht der Experten gar bereits ab 1,1 Promille erfolgen. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Nutzung sogenannter Alkohol-Interlocks keine Alternative zur Begutachtung der Fahreignung darstellen. 

Auch des Themas Dashcam hatte sich der aktuelle Verkehrsgerichtstag angenommen. Deren Nutzung ist zwiespältig - auf der einen Seite steht der Schutz des Persönlichkeitsrechts, auf der anderen Seite der Beitrag zur Unfallaufklärung. Zwar gibt es den § 6b BDSG, aber eine klare gesetzliche Regelung fehlt. Der Arbeitskreis fordert diese nun ein, und zwar möglichst einheitlich innerhalb der EU. Gleichzeitig plädieren die Experten dafür, dass die Aufzeichnungen anlassbezogen erfolgen soll - also kurz vor und noch wenige Sekunden nach einem Unfall - und andernfalls die Aufzeichnungen in kurzen Abständen überschrieben werden. Dadurch sowie durch Sanktionen, so hoffen die Experten, soll auch die missbräuchliche Verwendung der Daten etwa durch eine Veröffentlichung im Internet oder durch das massenhafte Ausschreiben von Anzeigen wegen Verkehrsverstößen unterbunden werden.

Beschleunigter Zivilprozess

Ein weiteres Anliegen des VGT war die Beschleunigung des Zivilprozesses. Wie auch in anderen Bereichen sind sich die Rechtsexperten einig, dass eine entsprechende Spezialkammer an den Gerichten sich "positiv auf die Dauer der Verfahren und die Qualität der Entscheidungen" auswirke. Die Länder sollten daher die Möglichkeit haben, durch Rechtsverordnung die Einrichtung solcher Kammern vorzunehmen. An die Prozessbeteiligten richtet sich der Appell, "das vorhandene Instrumentarium der Zivilprozessordnung" konsequenter zu nutzen, etwa durch eine frühzeitige Einschaltung und Einbindung des Sachverständigen.

Ein häufiges Streitgegenstand im Bereich des Verkehrsrechts ist auch das Thema Eich- und Messwerte. Ein entsprechender Arbeitskreis forderte ganz praktisch den Gesetzgeber zu Maßnahmen auf, d dafür sorgen, "dass alle für die Überprüfung des Messergebnisses erforderlichen Daten gespeichert und dem Betroffenen im Einzelfall auf Antrag zur Verfügung gestellt werden". Eine zentrale Ansprechstelle könne darüber hinaus Nachfragen von Rechtsanwälten, Gerichten und Sachverständigen, die die Überprüfung des Messverfahrens betreffen, nachkommen. 

Nachholbedarf bei Fahrlehrerausbildung 

Deutliche größer ist der Nachholbedarf nach Ansicht der Experten bei der Fahrlehrerausbildung. Zwar votieren die Experten für eine Senkung des Mindestalters auf 21 Jahre, wollen aber die Anforderungen allgemein erhöhen: mittlerer Bildungsabschluss oder in Einzelfällen andere Qualifikationen sollen Voraussetzung sein, pädagogische Kompetenzen einen höheren Stellenwert einnehmen, die Ausbildungszeit allgemein verlängert und mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Gleichzeitig sollen Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten beschränkt werden, um Fahrschulen im Hinblick auf die Bürokratie zu entlasten. 

Um die Sicherheit im Seeverkehr zu verbessern, berieten die Experten Maßnahmen, die die neue Generation der Mega-Containerschiffe betreffen, etwa zur Notfallvorsorge in Form von Sensoren zur Branddetektion, die Weiterentwicklung von stationären und mobilen Feuerlöscheinrichtungen an und unter Deck sowie die Ausstattung mit geeigneten Schleppvorrichtungen. Ohne Frage ist für die Experten, dass alle Transportbeteiligten Zugriff auf verlässliche Informationen über Inhalt und Gewicht der Container haben müssen und die dazu beschlossenen Änderungen zum SOLAS-Übereinkommen über Ladungs-Informationen zum 1. Juli 2016 auch umgesetzt werden müssen. Das schließt die eindeutige Klärung der behördlichen Zuständigkeiten ein. 

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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