Der Bundesverband Möbelspedition hat seine Usancen überarbeitet – Handelsbräuche helfen bei Streitigkeiten
Wenn zwei sich streiten, freut sich oft kein Dritter. Bei Geschäftsbeziehungen müssen meist beide Streitparteien in der einen oder anderen Weise Federn lassen. Um Unstimmigkeiten etwa über Gepflogenheiten schneller aufzuklären, haben die deutschen Möbellogistiker ihr typisches Verhalten und ihre Qualitätsstandards festgeschrieben. Diese Handelsbräuche der Möbelspedition, Usancen genannt, gibt es jetzt in aktualisierter Fassung.
Fast Gesetzesrang
Die Usancen enthalten knapp gesagt Verhaltensanweisungen der Möbelspediteure bei der Zusammenarbeit. Wenn in einem Streitfall bei einem Gerichtsverfahren für die Urteilsfindung keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu finden sind, kann die Handelskammer ermitteln, ob es in der Branche entsprechende Handelsbräuche gibt.
Nach Paragraf 346 HGB ist unter Kaufleuten "in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen", zitiert Rechtsanwältin Sue Ann Becker vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ). "Im Prinzip haben Usancen damit fast Gesetzesrang", sagt sie.
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