Die Große Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart hat im so genannten Schlecker-Prozess ein Urteil verkündet. Firmengründer Anton Schlecker erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe, seine Kinder Lars und Meike, die unter anderem für die Schlecker Logistik verantwortlich waren, müssen in Haft.
Nach der Insolvenz der Drogeriemarktkette 2012 mussten sich seit März diesen Jahres neben dem Firmengründer und seiner Frau die gemeinsamen Kindern und zwei Wirtschaftsprüfer vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Vorwürfe gegen Anton Schlecker lauteten etwa auf Untreue, Insolvenzverschleppung, falsche uneidliche Aussage, Verschleierung der Unternehmensverhältnisse sowie Bankrott in besonders schwerem Fall; die anderen Beklagten wurden der Beihilfe beschuldigt..
Nach Medienangaben verhängte das Stuttgarter Gericht gegen den Firmenpatriarch eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie eine Geldstrafe in Höhe von 54 000 Euro. Seine Kinder Lars und Meike müssen dagegen für zwei Jahre und neun Monate beziehungsweise zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis, teilt etwa der Südkurier mit. Ihnen habe das Gericht Insolvenzverschleppung, Untreue und Betrugs zur Last gelegt.
Demnach habe die Familie kurz vor der Insolvenz im Januar 2012 Vermögenswerte verschoben, um die vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Laut Südkurier soll Schlecker viel zu hohe Stundensätze an seine Logistik-Tochter LDG gezahlt haben, um Geld aus dem kriselnden Mutterkonzern abfließen zu lassen. Gesellschafter der Logistik-Tochter waren zu dem Zeitpunkt die beiden Kinder gewesen.
Bei der Insolvenz des Unternehmens mit Sitz in Ehingen bei Ulm verloren rund 30.000 Beschäftigte ihren Job.