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Urteil des Bundesarbeitsgerichts Anspruch auf Ausgleich

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgericht stehen einem Mitarbeiter bei dauerhafter Nachtarbeit auch ohne Tarifvertrag 30 Prozent Zuschlag zu. Geklagt hatte ein Lkw-Fahrer.

Nachtarbeit bedeutet schwer verdientes Geld: Wer zwischen 23 und 6 Uhr arbeitet, schläft dann, wenn die Gesellschaft wach ist. Und ist wach, wenn der biologische Tag-/Nacht-Rhythmus eigentlich Schlafen vorgibt. Aber besonders in der Transport- und Logistikbranche ist etwa der Nachtumschlag im Hub oder der Fahrtantritt in der späten Nacht, noch vor dem Einsetzen des Pendlerverkehrs, unerlässlich. Da ist es nur gut und billig, wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen entsprechenden Ausgleich gewähren.
Für die meisten Unternehmen ist das eine Selbstverständlichkeit, die auch in den Tarifverträgen festgelegt ist. Nach Auskunft von Rechtsanwalt Andreas Stommel vom Arbeitgeberverband Spedition und Logistik Deutschland (ASL) bezahlen tarifgebunde Arbeitgeber in der Regel über 25 Prozent des Bruttoarbeitslohns als Ausgleich, es gebe sogar eine "grundsätzliche Spannbreite von 25 bis 50 Prozent". Stommel berichtet, dass auch nicht-tarifgebundene Unternehmen sich bei der Nachtarbeit zum Teil nach den vorliegenden Tarifvereinbarungen richten.

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