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Unterbrechung der Rundläufe GVN gegen neuen Feiertag am 31. Oktober

Fahrer, Lkw, Autobahn Foto: Photographer:StarflameDia

Der Reformationstag soll auch in Niedersachsen zum gesetzlichen Feiertag werden. Dies stelle die Transport- und Logistikbranche in Niedersachsen vor Probleme, erklärte der Präsident des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN), Mathias Krage, in Hannover.

Nachdem der Reformationstag am 31. Oktober in Ostdeutschland bereits seit der Wiedervereinigung gesetzlicher Feiertag ist, sind vergangenen Februar nun Hamburg und Schleswig-Holstein nachgezogen.  Auch die niedersächsische Landesregierung plant nun die Einführung des 31. Oktober als Feiertag.

„Der GVN lehnt die Einführung eines zusätzlichen gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen einstimmig ab“, betont Krage, der zugleich dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) vorsteht. Der Grund für Krages Ablehnung: An Feiertagen, die nicht bundeseinheitlich geregelt sind – wie beispielsweise Fronleichnam, Allerheiligen oder eben der Reformationstag – müsste die Transportlogistik ihre Rundläufe unterbrechen. Die Folgen laut GVN: eine Verdichtung der üblichen innerdeutschen Transportmengen auf wenige Tage und damit einhergehend Staus sowie eine Unterbrechung der Warenversorgung.

Um dies zu vermeiden, fordert der GVN, dass an bundesunheitlichen Feiertagen zumindest Ausnahmen für Lkw auf Autobahnen möglich sind. Mit ein Grund dafür sei, den Fahrern die Rückfahrt zum Wohnort zu ermöglichen. Ebenso drängt der GVN auf eine größtmögliche Vereinheitlichung der Feiertage auf Bundesebene.

Auf Anfrage von trans aktuell betonte der GVN, es dürfe keinen Flickenteppich an Regelungen geben. Um dies zu erreichen, spricht der GVN mit Vertretern der niedersächsischen Landesregierung und möchte die Gespräche auf Bundesebene ausweiten.

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