Der 11. Februar ist Europäischer Tag des Notrufs 112. Das nimmt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat zum Anlass auf richtiges Verhalten bei einem Unfall aufmerksam zu machen.
Der DVR weist zum Beispiel darauf hin, bei einem Unfall den Notruf erst abzusetzen, wenn die Unfallstelle gesichert ist. „Auf Landstraßen sollte dafür rund 100 Meter vor der Unfallstelle ein Warndreieck aufgestellt werden, auf Autobahnen mit 150 bis 200 Metern Abstand. Nach Möglichkeit sollten die Helfer eine Warnweste tragen“, erklärt DVR-Sprecher Sven Rademacher. Wichtig: In Europa gilt die einheitliche Notrufnummer 112.
Mit dem Notrufsystem eCall für Kraftfahrzeuge sollen Unfallmeldungen schneller vermittelt werden. Das System wählt nach einem schweren Unfall automatisch die 112 und übermittelt Standortdaten des Unfalls sowie weitere Infos an die nächste Einsatzzentrale. Ab 2015 sollen neue leichte Nutzfahrzeuge und Pkw mit eCall ausgestattet sein.
Übrigens: Wer bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leistet, braucht keine Angst zu haben, etwas falsch zu machen und dadurch rechtliche Probleme zu bekommen, betont Rademacher. Fehler bei lebensrettenden Sofortmaßnahmen seien nicht strafbar, weil nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wurde. Der DVR-Sprecher empfiehlt aber, die Ersthelferkenntnisse regelmäßig aufzufrischen: „Spätestens dann, wenn man feststellt, Grundkenntnisse vergessen zu haben.“