Kombinierte Verkehre benötigen mehr Flexibilität auf der Straße. Dafür spricht sich die Internationale Vereinigung der Kombi-Operateure (UIRR) in ihrer Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Revision der Kombi-Richtlinie 92/106 aus.
Die Organisation schlägt zum Beispiel vor, dass Vor- und Nachläufe zu einem Kombi-Terminal in begründeten Fällen auch länger sein dürfen als die angestrebten 150 Kilometer oder 20 Prozent des Streckenanteils der gesamten intermodalen Reise. Das könne dann der Fall sein, wenn es innerhalb dieses Radius kein geeignetes Umschlagterminal gibt oder eine mangelhafte Schieneninfrastruktur den Betrieb intermodaler Züge nicht zulässt.
UIRR: Flexibler beim Zuschneiden der Vor- und Nachläufe
Zum anderen regt die UIRR, die Kombi-Operateure, aber auch Terminal-Betreiber vertritt, an, die 150-Kilometer-Enternungen für den Vor- und Nachlauf individueller zuschneiden zu dürfen. "Dementsprechend könnte der gesamte Straßenabschnitt eines kombinierten Transports 300 Kilometer betragen, geteilt nach dem jeweiligen Bedarf", erklärt die Organisation. Soll heißen: Wenn beim Vorlauf nur 100 Kilometer anfallen, könnte der Spediteur für den Nachlauf 200 Kilometer auf der Straße ansetzen. Mit Blick auf die 150-Kilometer-Distanz schlägt die UIRR auch vor, nicht mehr von Luftlinie, sondern von tatsächlicher Entfernung zu sprechen. Alles andere erschwere die Organisation von intermodalen Transportketten nur.
UIRR: EU-Kommission macht einen guten Vorschlag
Insgesamt aber, so betont die UIRR, mache die EU-Kommission mit der geplanten Novelle einen guten Vorschlag. Neben mehr Flexibilität für Vor- und Nachläufe spricht sich die UIRR unter anderem dafür aus, den Begriff "kombinierter Verkehr" durch "intermodaler Verkehr" zu ersetzen und darunter alle kranbaren Transporteinheiten zu fassen, die für den Schienen-Straßen-Transport bis 44 Tonnen geeignet sind.