Dieser Vandalismus kam dem Transportunternehmen teuer zu stehen: Unbekannte hatten sich in Frankenthal an zwei auf einem Lkw-Parkplatz abgestellten Gefahrguttransportern zu schaffen gemacht. Dabei öffneten sie unter anderem die Ablassventile. Am Ende liefen 10.000 Liter leicht entzündliches Isopropanol und 4.000 Liter Testbenzin ungehindert in den Boden und in die Kanalisation. Die Gemeinde musste eiligst umfangreiche Arbeiten in die Wege leiten, um zu verhindern, dass das Grundwasser verunreinigt wurde. Dafür erhielt das Unternehmen die Rechnung – und klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Neustadt urteilte aber, dass die Transportfirma als Fahrzeughalterin für die Beseitigung der Umweltverschmutzung aufkommen muss (Urteil vom 31. Mai 2016, Az.: 4 K 696/15NW).
Begründung: Das Unternehmen sei seinen Überwachungspflichten als Beförderer nicht nachgekommen. Nach Ansicht des Gerichts hatte das Unternehmen nicht gut genug dafür gesorgt, dass die Tanklastfahrzeuge ausreichend überwacht oder ausreichend gesichert im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum geparkt wurden.
- Zugang zu allen Webseiteninhalten
- Kostenloser PDF-Download der Ausgaben
- Preisvorteil für Schulungen und im Shop
Sie haben bereits ein Digitalabo? Hier einloggen.
* Sie sind DEKRA-Mitglied? Dann loggen Sie sich ein und ergänzen ggf. in Ihrem Profil Ihre DEKRA-Mitglieds-Nummer.
Mitgliedsnummer ergänzen* Jahrespreis 22,65 Euro, Preis für FERNFAHRER Flexabo Digital in Deutschland,flexible Laufzeit, jederzeit kündbar.
Weiter zum Kauf