Überhol-Regelung auf Schweizer Autobahnen Linke Spur für bestimmte Fahrzeuge verboten

Schweiz Foto: Matthias Rathmann

Bisher war die Schweiz nicht gerade als schnellfahrerfreundlich bekannt. Doch eine neue Verkehrsregel in dem Alpenstaat dürfte jetzt Linke-Spur-Benutzer freuen.

Auf einer dreispurigen Schweizer Autobahn darf die linke Spur künftig nur noch von Fahrzeugen benutzt werden, die mehr als 100 km/h schnell fahren dürfen. Das hat der Schweizer Bundesrat im Interesse eines besseren Verkehrsflusses beschlossen. Heißt: Reisebusse, Wohnmobile oder andere Fahrzeuge, die auf 100 km/h beschränkt sind, dürfen dort nicht mehr fahren.

Eine Mindestgeschwindigkeit auf der linken Spur gibt es – anders als zunächst in einigen Medien kolportiert – aber weiterhin nicht. Überholmanöver, die sich über Kilometer hinziehen und den Verkehr aufhalten, sollen damit aber trotzdem der Vergangenheit angehören.

Die Maßnahme würden sich sicher auch viele deutsche Linke-Spur-Benutzer wünschen. In Deutschland, wo es im Gegensatz zur Schweiz kein generelles Tempolimit auf Autobahnen gibt, existiert eine solche Regelung nicht. Auf Schweizer Autobahnen darf man maximal 120 km/h fahren, Lkw und Pkw mit Anhänger dürfen bereits jetzt nur die rechte und mittlere Spur benutzen.

Bestimmung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft

Die neue Bestimmung tritt zum 1. Januar 2016 zusammen mit anderen im Rahmen einer Modernisierung der Verkehrsregeln in Kraft. Die Schweiz begründet die Neuordnung damit, dass die bisherigen Bestimmungen aus den 1960er und 70er Jahren stammen und sich seither die Verkehrssituation massiv verändert hat. Bisher galt für das Überholen auf dreispurigen Autobahnen die Regel, dass die linke Spur nur für Fahrzeuge erlaubt ist, die über 80 km/h schnell fahren dürfen.

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