Schließen

EU-Regelungen zur Sicherheit Trügerische Ruhe

Sicherheit: Die EU-Regelungen zur Sicherheit der Luftfracht Foto: © Thomas Frey/imago

Das befürchtete Chaos an den Flughäfen ist zunächst ausgeblieben. Die EU-Regelungen zur Sicherheit der Luftfracht konnten offenbar ohne größere Anlaufprobleme umgesetzt werden.

An den Flughäfen herrscht trotz verschärfter Sicherheitsvorkehrungen Ruhe. Ob die Lage so entspannt bleibt, muss sich erst noch zeigen. Die Galgenfrist bis zur obligatorischen Anwendung der Neuregelung hatte sich wegen unklarer Terminansagen seitens der EU-Kommission für Deutschland überraschend um einen Monat verlängert. Das Mehr an Vorbereitungszeit kann mit dazu geführt haben, dass die zusätzlichen Kontrollen in den ersten Tagen nicht zu wahrnehmbaren Verzögerungen führten. Hilfreich war es dabei auch, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) rechtzeitig vor dem 29. April den Einsatz von Spürhunden genehmigt hat. Aber auch zwei Feiertage, der 1. Mai und Himmelfahrt in dieser Woche, könnten die Lage entspannt und für ein verringertes Frachtvolumen gesorgt haben.

1.900 zugelassene Bekannte Versender zum Stichtag

Das Luftfahrt-Bundesamt meldet zum Stichtag knapp 1.900 zugelassene Bekannte Versender, insgesamt wurden von rund 2.350 Betriebsstätten Anträge gestellt. Ursprünglich war das LBA einmal von 60.000 Unternehmen ausgegangen, die den Status anstreben könnten – eine Zahl, die kaum bewältigbar schien. Nicht zuletzt dank einer Aufstockung des Personals konnten die Anträge nun überwiegend fristgerecht bearbeitet werden.

Kenner der Materie, wie die Dekra-Luftfrachtexpertin Annette Wiede­mann, sind über den bisherigen Ablauf der Umstellung mehr als erstaunt. "Statt 20 Prozent unsicherer Luftfracht bezogen auf die Tonnage haben wir jetzt 80 Prozent", sagt sie gegenüber trans aktuell. "Das müsste an den Kontrollstellen eigentlich zu einem Boom führen." Stattdessen habe sich offenbar nichts geändert.

Angesichts der relativ geringen Zahl an Bekannten Versendern und zugelassener Standorte ist es wahrscheinlich, dass die Frachtmenge, die kontrolliert werden muss, noch deutlich steigen wird. "Viele Unternehmen warten offenbar immer noch ab, ob sie die Zertifizierung überhaupt brauchen", vermutet der Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums, Thomas Hailer. Geprüft werde von den Versendern, ob es nicht wirtschaftlicher ist, einen Dienstleister zu bezahlen – zumal wenn das neue System ohne größere Kosten und Reibungsverluste funktioniere, sagt Hailer.

Diensthundestaffel ist im Einsatz

Die Diensthundestaffel des Flughafenbetreibers Fraport jedenfalls ist jetzt seit gut einer Woche im Einsatz. Die Sprengstoffspürhunde wurden nach zahlreichen Testreihen und Überprüfungen vom LBA lizenziert "Bislang läuft alles gut, es sind keine Probleme aufgetreten", sagt Fraport-Sprecher Dieter Hulick gegenüber trans aktuell. Verantwortlich für die Kontrolle der Luftfracht sind die jeweiligen Fluggesellschaften und Frachtabfertiger. Auch wenn von ihnen Röntgenge­räte eingesetzt werden, müssen Pakete ab einer bestimmten Größe manuell geöffnet und untersucht werden. Bei dem erwarteten Anstieg der zu überprüfenden Stückzahlen biete sich die Frachtabsuche mit den Hunden an, ist man bei Fraport überzeugt. Die Tiere ließen sich gut in die Abfertigungsprozesse integrieren und schnüffelten die verschiedensten Verpackungsarten ab.

"Wir hatten unfreiwillig einen Monat mehr Vorbereitungszeit und haben bislang keine Verzögerungen", sagt Lufthansa Cargo-Sprecher Michael Göntgens auf Anfrage. "Wir erwarten auch nicht, dass sich das ändert." Er rechnet damit, dass sich die als unsicher deklarierte Fracht insgesamt verdreifacht. "Ob es noch mehr wird, wird man erst in einigen Wochen sagen können." Bereits jetzt sei jedoch klar, dass die getroffenen Maßnahmen griffen. Lufthansa Cargo setzt inzwischen vier Röntgengeräte ein, im Vorjahr waren es lediglich zwei. Auch die Zahl der Mitarbeiter für die Kontrollen wurde auf rund 50 verdoppelt.

Alles Sendungen reibungslos abgewickelt

Auch bei DHL Global Forwarding sieht man keine Probleme. "Aufgrund unserer guten Vorbereitung auf den 29. April konnten wir alle Sendungen reibungslos abwickeln in den ersten Tagen seit Ende der Übergangszeit", sagt Dr. Jürgen Klenner, Vizepräsident für die Bereiche Strategie and Programm-Management. Das Unternehmen habe optimale Dienstleistungen für Kunden in diesem Bereich entwickelt.

Gerald Penner von der badischen Spedition Streck sieht die Lage derzeit ebenfalls entspannt. Es habe von nirgendwo Alarmanrufe gegeben, berichtet er trans aktuell. "Es scheint so, als würden die Warenströme erst einmal weiterlaufen", sagt er. Die gesamte Logistikkette sei gut vorbereitet gewesen und man habe das Thema ernst genommen. Die zwei kurzen Wochen vor Pfingsten hätten sich als ideales Datum für die Einführung erwiesen. "Jetzt müssen wir die Zeit nutzen, damit sich alles einspielt."

Der behördlich zugelassene Bekannte Versender

  • Die Übergangsfrist für die sogenannten anerkannten Bekannten Versender ist am 28. April ausgelaufen. Seitdem wird ausschließlich die Luftfracht der behördlich zugelassenen Bekannten Versender als "sicher" eingestuft. Sämtliche sonstige Luftfracht muss vor dem Verladen in ein Flugzeug kontrolliert werden. Für die Wirtschaft gibt es dabei einige Vereinfachungen, zum Beispiel die Möglichkeit, einen externen Sicherheitsbeauftragten einzusetzen. Möglich ist auch die Doppelzulassung als Bekannter Versender und Reglementierter Beauftragter an einem Betriebsstandort. Dafür muss das Unternehmen seine Prozesse am betreffenden Standort zwischen Bekanntem Versender und Reglementiertem Beauftragten klar trennen, es müssen jeweils unabhängige Sicherheitsbeauftragte im Rahmen der unterschiedlichen Prozesse benannt werden.
  • Das LBA ist vom Gesetzgeber beauftragt, regelmäßig unangekündigte Inspektionen vorzunehmen, auch Überprüfungen durch EU-Inspektoren sind möglich. Bei Bekannten Versendern wird geprüft, inwieweit das Personal eingewiesen, die Betriebsstätte sicher ist, ob verbotene Gegenstände verpackt werden oder ob die verwendete Verpackung manipulationssicher ist. Die Zulassung als Bekannter Versender ist fünf Jahre gültig und muss dann erneuert werden.
  • Bis zum 29. April 2013 hat das LBA 1.895 Bekannten Versender zugelassen. Insgesamt wurden bis zum Stichtag für insgesamt 2.354 Betriebstätten Anträge auf eine Zulassung als Bekannter Versender gestellt. Für weitere 81 Betriebstätten erfolgte bereits eine Vor-Ort-Überprüfung (Audit). Sie können in Kürze zugelassen werden.
Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.