Schließen

Transportwelt Recht: Der Arbeitsort zählt

Recht: Der Arbeitsort zählt

Bei einem Kündigungsverfahren gilt das Recht des Ortes, an dem ein Beschäftigter seine Arbeit tatsächlich oder zum größten Teil ausübt. Auf dies Urteil des Europäischen Gerichtshofs weist die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung hin. Dieser Grundsatz könne auch nicht dadurch ausgehebelt werden, dass im Arbeitsvertrag zuvor das Recht eines bestimmten Landes für Streitigkeiten vereinbart worden sei. Im fraglichen Fall ging es um einen Kraftfahrer, der bei einer luxemburgischen Spedition angestellt war. Im Arbeitsvertrag war Luxemburg als Gerichtsort bestimmt worden. Sämtliche Lastzüge der Firma, die keinerlei Niederlassung in Deutschland hatte, standen jedoch an verschiedenen Standorten in Deutschland. Nachdem die Spedition von einem anderen Unternehmen übernommen worden war, hatten die Beschäftigten einen Betriebsrat gebildet und den Kläger zum Ersatzmitglied gewählt. Diesem war daraufhin gekündigt worden. Der Kraftfahrer berief sich bei seiner Schadenersatz-Klage auf den Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder des Betriebsrates nach deutschem Recht. Ein deutsches Gericht erklärte sich für unzuständig. Ein luxemburgisches Gericht entschied, den in Deutschland geltenden Schutz gebe es nicht im Großherzogtum. Die höchsten EU-Richter entschieden, dem Arbeitnehmer dürfe durch die «Rechtswahl» (Luxemburg) nicht der Schutz entzogen werden, der ihm gewährt würde, wenn die Parteien den Gerichtsstand nicht festgelegt hätten. Entscheidend sei das Recht des Ortes, an dem die berufliche Tätigkeit «tatsächlich ausgeübt» werde. Das «geschäftliche und politische Umfeld» des tatsächlichen Arbeitsortes beeinflusse die Arbeitstätigkeit. Deshalb gälten die im Staat der tatsächlichen Arbeit geltenden Vorschriften zum Schutz des Arbeitnehmers so weit wie möglich.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.