Das Verwaltungsgerichtsurteil zu Lkw-Überholverboten ist ein fragwürdiger Gewinn für die Verkehrsteilnehmer. Diejenigen Bundesländer, die gern ein generelles Überholverbot hätten und in den vergangenen Jahren fast flächendeckende Überholverbote eingeführt haben, werden sich bestätigt fühlen. Flächendeckende Überholverbote sind aber nach wie vor überflüssig. Es geht nicht um die oft zitierten „Elefantenrennen“. Die verbietet die Straßenverkehrsordnung ohnehin. Es geht schon gar nicht darum, Lkw-Überholverbote generell abzulehnen. Überholverbote an Gefällestrecken oder an starken Steigungen sind sicher gerechtfertigt. Und es geht auch nicht um die letzte Sekunde an Zeitgewinn. Wer aber längere Distanzen in der Kolonne auf der rechten Spur zurücklegen muss, weiß, wie gefährlich das ist. Vorausschauendes Fahren ist dann unmöglich, die Belastung und Ermüdung des Fahrers groß. Ist die rechte Spur hinter einem langsamen Sattelzug so gut wie dicht, gibt es keine Stellen mehr, an denen sich der Pulk entzerrt. Das Auf- und Abfahren ist dann für alle gefährlich. Dabei sollte Sicherheit im Straßenverkehr doch das höchste Gut sein und nicht die freie Fahrt für Pkw.