Der Antragszeitraum für die Fördermittel des Jahres 2012 beginnt bereits am 1. Oktober 2011. Von der Vorverlegung des Antragszeitraums verspricht sich das Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) nach Angaben der IHK Region Stuttgart eine praxisnähere Abwicklung der Förderverfahren.
Den Unternehmen bleibt nun mehr Zeit für die Umsetzung der Fördermaßnahmen und der Behörde zur Prüfung der Verwendungsnachweise. Wichtig ist: Durch die Vorverlegung um einen Monat enden die Antragszeiträume auch einen Monat früher als bisher.
Die neuen Fristen sind:
1. Oktober 2011:
Beginn des Antragszeitraums für die Förderperiode 2012
15. Januar 2012:
Ende des Antragszeitraums für Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung
28. Februar 2012:
Ende des Antragszeitraums für De-minimis-Maßnahmen
Die Anträge können beim BAG gestellt werden. An den Rahmenbedingungen der Förderprogramme hat sich laut IHK Region Stuttgart kaum etwas geändert. Für De-minimis stehen zirka 293 Millionen Euro zur Verfügung, für das Aus- und Weiterbildungsprogramm sind es 85 Millionen Euro.
Der BUndesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) erwartet erstmals einen vollständigen Abruf aller Fördergelder. Er geht von einem "Wettrennen" um die rechtzeitige Antragsstellung aus.