Für viele Betriebe dürfte die Bescherung in Form von Fördergeldern ausfallen. Erst ein Bruchteil der Verwendungsnachweise ist beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingetroffen. Und ohne Nachweis gibt es kein Geld. Bis Anfang November hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nur rund 100 Millionen Euro an Fördermitteln für 2009 und 2010 zur Auszahlung angewiesen. Das teilt das übergeordnete Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gegenüber trans aktuell mit. 80 Prozent der Mittel entfielen auf das Förderprogramm De-minimis, der Rest auf das Aus- und Weiterbildungsprogramm. Bis Anfang November lagen nur für 14 Prozent der Förderbescheide entsprechende Nachweise vor. Offiziell endet die Frist zum Einreichen der Nachweise bei De-minimis und bei Maßnahmen zur Weiterbildung am 31. März. Längere Fristen gibt es nur für Maßnahmen zur Ausbildung, die auf mehrere Jahre angelegt sind. Auch aus einem anderen Grund sollten Unternehmer mit der Weihnachtspost nicht mehr allzu lange warten. Wer früh handelt, gibt der Behörde noch Luft für Rückfragen. Denn dass sich Probleme in Zusammenhang mit den Verwendungsnachweisen ergeben können, sieht man anhand der Erfahrungen aus der Förderperiode 2009: Das Ministerium spricht von einigen tausend Fällen, in denen die Verwendungsnachweise entweder nicht oder zu spät eingegangen sind, oder bei denen die Beträge unter den erfolgten Abschlagszahlungen liegen. In diesen Fällen gucken die Unternehmen in die Röhre beziehungsweise müssen Geld zurückzahlen. In welchem Umfang sich die Rückforderungen bewegen, kann das BMVBS noch nicht beziffern. Vorwürfe aus dem Gewerbe, das BAG selbst lasse sich ja auch Zeit, weil es die Förderbescheide spät verschicke, versucht das Ministerium zu entkräften. „Das Bundesamt hat bis August 2010 alle Anträge des Förderjahres 2010 beschieden“, erklärt es. Es gebe nur wenige Restfälle, in denen die Antragsteller noch fehlende Unterlagen nachreichen müssen.