Nach dem Verwaltungsgericht Berlin hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz entschieden, dass die so genannte Post-Mindestlohnverordnung gegen geltendes Verfassungsrecht verstößt und damit nichtig ist. Gegen den Postmindestlohn hatten unter anderem der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) sowie Unternehmen wie Pin Mail oder TNT Post geklagt. Der BdKEP betonte in einer Stellungnahme, dass die Gerichte die Rechtsverordnung Postmindestlohn nicht aufheben, sondern lediglich feststellen könnten, dass sie im Verhältnis zum BdKEP und damit zu seinen Mitgliedern nichtig ist. Die Mitglieder des Verbandes müssten den Mindestlohn deshalb nicht anwenden. Mario Frusch, Geschäftsführer von TNT Post Deutschland ist sich sicher, dass das Urteil dem Wettbewerb im Postmarkt einen deutlichen Schub geben wird. Das Bundesarbeitsministerium sei nun aufgefordert, die Post-Mindestlohnverordnung aufzuheben und Rechtssicherheit für alle Postdienstleister zu schaffen. Das durch das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg gefällte Urteil, kann jetzt nur noch durch das Bundesverwaltungsgericht revidiert werden.