Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Verordnungsverfahren des Postmindestlohns fehlerhaft war und somit dem Mindestlohn für alle Briefdienstleister eine Absage erteilt. Das Bundesarbeitsministerium habe beim Erlass der Verordnung gravierende Verfahrensfehler begangen, so die Begründung des Gerichts. Gegen diese Verordnung hatten mehrere Konkurrenz-Unternehmen der Post geklagt darunter etwa das Unternehmen PIN Mail und TNT sowie ein Arbeitgeberverband. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) fordert in einer Mitteilung die Bundesregierung auf, den Postmindestlohn neu zu verordnen. Die Formfehler müssen geheilt werden, heißt es. Nach Ansicht von Verdi sei der Postmindestlohn als das geeignete Mittel bestätigt worden, um Lohndumping in der Branche zu verhindern.