Die EU-Kommission hat ein neues Formblatt entwickelt, mit dem Lkw-Fahrer ihre arbeitsfreien Tage dokumentieren müssen. Beispiele sind Krankheit, Urlaub oder das Nachgehen von anderen Tätigkeiten. Das Formular gilt nach IHK-Angaben für die gesamte EU. Fahrer brauchen also nicht mehr unterschiedliche Vordrucke fürs In- und Ausland zu verwenden. Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) erklärt, dass Fahrer das Formblatt zwingend bei Fahrten ins Ausland mitführen müssen. Die Angaben müssten maschinengeschrieben erfolgen. Das Formblatt sei vom Unternehmen auszufüllen. Nötig seien auch die Unterschriften von Disponent und Fahrer. Der BVT bietet das Formular auf www.bvtev.de zum Herunterladen an.