Die neue Berechnungsgrundlage für Kurzarbeitergeld in der Transportbranche - das Gesamtbrutto der letzten drei Monate - gilt ab sofort. Dies teilt die Bundesagentur für Arbeit (BfA) auf Anfrage von trans aktuell mit. Demnach wurden die Arbeitsagenturen vor Ort bereits entsprechend informiert. Auf die Frage, ob auch Arbeitnehmer, die bereits Kurzarbeitergeld erhalten, von der neuen Regelung profitieren, gab die Nürnberger Behörde keine eindeutige Antwort: "Nach unserem bisherigen Kenntnisstand gibt es momentan keine "Bestandsfälle", die eine weitergehende Betrachtung des Sachverhaltes erfordern würden", sagt eine Sprecherin. Es könne aber jeder Betroffene in seiner zuständigen Agentur nochmals um individuelle Prüfung seiner Kurzarbeitergeld-Berechnung bitten. Die neue Lösung für die Berechnung des Kurzarbeitergehalts kam nach Protesten aus der Speditions- und Transportbranche zustande ( siehe trans aktuell 10/2009), da die in der Branche üblichen Aufschläge und Mehrarbeit bei der Zahlung von Kurzarbeitergeld bislang nicht berücksichtigt wurden.Die Regelung wurde daher in einem gemeinsamen Treffen von Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit, der Gewerkschaft Verdi und den Verbänden der Spedition- und Transportbranche überarbeitet.