Die Frist für Förderanträge für die so genannten De-minimis sowie für die Aus- und Weiterbildung endet am 15. Mai 2009. Spätestens bis dahin sollten Unternehmen entsprechende Anträge beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) einreichen. Darauf weist der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in einer Mitteilung hin. Mitglieder, die Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, können sich laut BGL an den Verband wenden. Informationen zu Förderanträgen gibt es beim BAG unter der Internetadresse http://www.bag.bund.de/. Telefonische Auskunft erteilt das Amt unter der Rufnummer 02 21/57 76-26 99 von montags bis donnerstags von 9 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr, freitags bis 14.30 Uhr. Auch per E-Mail können Anfragen gestartet werden: info.foerderprogramme@bag.bund.