Das Schweizer Bundesgericht hat die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) aus dem Jahr 2008 für rechtens erklärt. Damit hebt das Gericht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Oktober auf, das die Mautsätze als unkorrekt eingestuft hatte. Die Schweizer Oberzolldirektion hatte gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG) hat das Urteil mit großer Enttäuschung und Unverständnis zur Kenntnis genommen. Nach Ansicht des Verbandes wurden bei der aktuellen Entscheidung finanzpolitische Motive höher gewichtet als wissenschaftliche Kriterien.