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Transportwelt Ferienreiseverordnung gilt ab 1. Juli

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Am 1. Juli tritt die Ferienreiseverordnung in Kraft. Das Wochenendfahrverbot wird durch sie in den Monaten Juli und August an allen Samstagen auf die Zeit zwischen 7 und 20 Uhr ausgeweitet. Das Fahrverbot gilt nach Informationen des Polizeipräsidiums Münster für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für Lastkraftwagen mit Anhänger. Mit Verstößen gegen die Verordnung sind laut Polizeipräsidium bestimmte Bußgelder verbunden. Lkw-Fahrer, die trotz des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verkehrsverbotes auf der Autobahn fahren müssen mit 25 Euro Strafe rechnen. Wer länger als 15 Minuten bei einer Autobahnfahrt ertappt wird, ist um 40 Euro ärmer. 100 Euro muss bezahlen, wer zuläßt oder anordnet, dass ein Kraftfahrzeug während dieser Zeit länger als 15 Minuten auf der Autobahn fährt. Nochmals 10 Euro werden fällig, wenn der Verkehrssünder seine Fracht- und Begleitpapiere oder die Ausnahmegenehmigung nicht mitführt oder nicht aushändigt. Die Ferienreiseverordnung gilt nicht für den kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger. Auch der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- und Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen ist nicht von der Regelung betroffen. Weiterhin freie Fahrt haben laut Polizeipräsidium Münster: frische Milch und Frischmilcherzeugnisse, frisches Fleisch und Frischfleischerzeugnisse, frischer Fisch, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse, leichtverderbliches Obst und Gemüse sowie Leerfahrten im Zusammenhang mit den aufgeführten Produkten.

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