Die Europäische Kommission hat ein Bündel von Maßnahmen verabschiedet, die Manipulationen am digitalen Tachografen entdecken und verhindern helfen sollen. Die neuen Rechtsvorschriften erlauben nach Angaben der Kommission daneben die Nutzung spezieller bauartgeprüfter Adapter für leichte Fahrzeuge, die zur Einhaltung der Lenkzeiten- und Fahrtschreiberbestimmungen verpflichtet sind. So werden die Mitgliedstaaten durch Änderungen der Sozialvorschriften-Richtlinie 2006/22/EG zur Entwicklung spezieller Ausrüstungen und Software verpflichtet, die zur Analyse der im digitalen Fahrtenschreiber gespeicherten Daten verwendet werden können. Außerdem gibt die Kommission in einer Empfehlung Leitlinien für nationale Kontrollbehörden zur optimalen Vorgehensweise bei der Überprüfung von Fahrzeugen und Kontrollgeräten vor.