Unternehmen, die Zuwendungen aus dem Förderprogramm De-minimis erhalten haben, müssen nachweisen, dass sie die Fördergelder zielgerichtet verwendet haben. Bis 31. März 2010 müssen entsprechende Verwendungsnachweise beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingegangen sein. Darauf weist das BAG in einer Mitteilung hin. Nach Angaben des BAG ist eine zweckentsprechende Verwendung der Fördergelder innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums durch den Antragsteller nachzuweisen. Ausnahmen gelten laut BAG im Einzelfall. Wird der Verwendungszweck nicht rechtzeitig beim BAG eingereicht, führt das dazu, dass Zuwendungen als nicht erteilt gelten. Unternehmen, die bereits Fördergelder (Abschläge) erhalten haben, müssen diese zurückzahlen. Mehr Informationen gibt es auch unter www.bag.bund.de