Alte Verkehrsschilder werden nicht ausgetauscht - sie behalten ihre Gültigkeit. „Die alten Verkehrszeichen unterscheiden sich nur marginal von der heute gängigen Schildern“, sagt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer in Berlin. Ein Austausch sei deshalb unverhältnismäßig. Den Kommunen empfiehlt Ramsauer mit dem ersparten Geld Winterschäden auf den Straßen zu beseitigen. Für Verwirrung beim Thema Schilderwald sorgte die so genannte Schilderwaldnovelle vom 1. September 2009. Mit dieser Novelle wurde laut Bundesverkehrministerium auch eine Übergangsregelung von 1992 gestrichen. Mit dieser Regelung behielten die bis Juli 1992 aufgestellten Verkehrszeichen ihre Gültigkeit. Der Streichung der Übergangsregelung fielen demnach die Verkehrschilder zum Opfer - sie wurden unwirksam. „Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig“, erklärt Ramsauer. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die Straßenverkehrsordnung in der Fassung vor dem 1. September 2009. Die Alten Schilder müssen nicht ausgetauscht werden. Laut Bundesverkehrsministerium werde daran gearbeitet, den Fehler der Novelle zu korrigieren. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund berüchtete, dass die gesetzlich vorgeschriebene Auswechslung alter Verkehrsschilder zwischen 200 und 400 Millionen Euro koste. Einem dpa-Bericht zufolge fordete der Verbund die Regierung auf, den Beschluss sofort aufzuheben.