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Tempoverstoß ADAC beantwortet häufige Fragen

Foto: Autobahnkanzlei

Was ist zu tun, wenn die Blitzerfalle zuschnappt? Fahrern geht in so einem Moment einiges durch den Kopf. Immerhin hagelt es laut ADAC allein wegen Tempoverstößen pro Jahr millionenfach Punkte. Die Rechtsberatung des Clubs hat sich den häufigsten Fragen der ertappten Temposünder angenommen und sie beantwortet.

Wer beispielsweise als einzige Entschuldigung angibt, unter Zeitdruck gewesen zu sein, macht die Sache nur noch schlimmer. "Wer sich so rechtfertigt, gibt zu, absichtlich zu schnell gefahren zu sein – und riskiert wegen Vorsatz eine Verdoppelung der Geldbuße", so die ADAC-Rechtsberatung. Auch auf die Frage, was passiere, wenn man das Tempo-30-Schild übersieht hat der Club keine entlastende Antwort. Ein Einspruch lohne sich kaum. "Die Frage ist, ob das Schild ausreichend gut zu erkennen war – das prüft die Polizei, wenn sie die Messstelle einrichtet."

Wer die Zuverlässigkeit der Messgeräte anzweifelt, könnte zumindest eine kleine Chance haben. "Nur in wenigen Fällen lassen sich technische Fehler oder eine falsche Bedienung nachweisen. Wer aber überzeugt ist, dass etwas nicht stimmt, sollte sich über einen Anwalt Akteneinsicht geben lassen und klären, ob es überhaupt Anknüpfungspunkte für ein teures Sachverständigengutachten gibt." Kann ein Temposünder sein Fahrverbot in eine Geldbuße umwandeln? "Nur im Ausnahmefall, wenn ganz besondere Gründe vorliegen", so die Rechtsberatung. "Insbesondere, wenn die Kündigung des Arbeitsplatzes droht, weil nicht mehr Auto gefahren werden kann. In so einem Fall kann gegen eine höhere Geldbuße – meist wird verdoppelt – von einem Fahrverbot abgesehen werden."

Schlechtes Foto - Einspruch

Wer nach dem Verstoß das Beweisfoto zugeschickt bekommt, sollte sich dieses gut anschauen. "Das Foto muss eine zweifelsfreie Identifizierung erlauben. Bleiben beim Gericht Bedenken, kann es einen Gutachter einschalten oder gleich das Verfahren einstellen." Allerdings drohe dem Halter dann eine Fahrtenbuchauflage. Auch wer bei einem minderschweren Verstoß statt eines Verwarnungsgeldes plötzlich einen teuren Bußgeldbescheid erhalte, muss dies prüfen. "Das kann passieren, wenn das Verwarngeldschreiben in der Post verloren geht. Dies wertet die Behörde als "nicht bezahlt" und erlässt einen Bußgeldbescheid." Zu der Strafe von 25 Euro kommen dann laut ADAC-Rechtsberatung noch einmal 28,50 Euro Verfahrenskosten. Wer aber einen Verkehrsrechtsschutz habe, könne sich das Geld erstatten lassen.

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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