Tagfahrleuchten gehören bald zum Standard

Nach einem Beschluss der Europäischen Kommission gilt ab 7. Februar auch in Deutschland die Tagfahrleuchten-Pflicht. Hersteller müssen ab Werk eine passende Lösung anbieten. Achtung: Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der Pflicht vorerst befreit.

Und auch wer nach dem Stichtag einen Neuwagen - Pkw oder Transporter - kauft, braucht nicht zwingend die neuen Leuchten. Einzig Fahrzeuge, die nach dem 7. Februar in den Verkauf gehen, müssen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Trotzdem empfehlen Automobilverbände, die Leuchten nachzurüsten. Ab 7. August 2012 gilt dieselbe Regelung für Lkw. Text: Markus Bauer Datum: 02.02.2011

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Beliebte Artikel Irregulärer Wettbewerb Langzeitparker in Einsamkeit NUR ZUM EINMALIGEN GEBRAUCH. Prohibition, Cannabis, verboten, Ganja, Ampel, Blatt, Erlaubnis, Rotlicht, verbieten, Rot, Droge, Hanf, Stop, Unkraut, Warnung, Pflanze, Gras, Grün, Kraut, Stoff, Sucht, Vorsicht, isoliert, Betäubungsmittel, tabu, untersagt, Legalisierung von Cannabis Grenzwert bei 3,5 Nanogramm