Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft.
Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt zum 1. April 2013 tritt in Kraft. Unter anderem wird mit der neuen StVO die Winterreifenpflicht konkretisiert.Darauf weist die Sachverständigenorganisation Dekra hin. "Bisher war im Verordnungstext nur davon die Rede, dass die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist und dass dazu insbesondere eine ‚geeignete Bereifung’ gehört", sagt Dr. Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei Dekra. "Mit der Neufassung wird konkret festgeschrieben, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, die den in der geltenden EU-Richtlinie beschriebenen Eigenschaften für Winterreifen, also M+S-Reifen, entsprechen", fügt er an.
Überholverbot an Bahnübergängen
Eine weitere Änderung betrifft das Überholverbot an Bahnübergängen. Künftig gilt ein Überholverbot zwischen dem entsprechenden Gefahrzeichen und dem Bahnübergang selbst. Die Wartepflicht außerhalb geschlossener Ortschaften für Lkw über 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhänger an der einstreifigen Bake wurde gestrichen.
Neu geregelt wurde teilweise auch die Benutzung von Fahrstreifen. Wenn auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei durch Leitlinien markierte Fahrstreifen vorgesehen sind, dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen genutzt werden. Dasselbe gilt bei Fahrbahnen mit fünf markierten Fahrstreifen für beide Richtungen für die zwei linken und den mittleren Fahrstreifen. Nur wer nach links abbiegen möchte, darf sich in diesen Fällen auf dem mittleren Fahrstreifen einordnen. Bei drei oder mehr markierten Fahrstreifen für eine Richtung dürfen außerorts Lkw über 3,5 Tonnen und Kraftfahrzeuge mit Anhänger den linken Fahrstreifen ebenfalls nur zum Linksabbiegen benutzen.
Postfahrzeuge bekommen zum Leeren von Briefkästen Sonderrechte. Künftig ist ihnen ist das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen auch außerhalb festgeschriebener Zeiten erlaubt. Je zehn Meter vor und hinter einem Briefkasten dürfen sie kurzfristig in zweiter Reihe parken.
Insgesamt verfolgt die neu gefasste Straßenverkehrsordnung zudem das Ziel, den „Schilderwald“ auszudünnen. Die Maßgabe lautet nach Angaben von Dekra: „Nur so viele Verkehrszeichen wie nötig, so wenige wie möglich“.