Stichtag für Berufskraftfahrer Fahrer müssen Weiterbildung nachweisen

FERNFAHRER Sonderheft Extratour 2012 Ausbildung Dekra-Hightech-Simulator die Profis trainieren Foto: Thomas Küppers

Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Ab jetzt müssen Berufskraftfahrer nachweisen, dass sie die nötigen Weiterbildungen absolviert haben.

Laut Dekra Akademie brauchen alle Berufskraftfahrer, die ihren Lkw-Führerschein nach dem 9. September 2009 erworben haben, einen Nachweis darüber, dass sie eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation erworben haben. Wer sich nicht weitergebildet habe, dies also nicht nachweisen kann, muss ab dem 10. September 2014 mit empfindlichen Strafen rechnen. Nach dem BKrFQG, so Dekra, müssen Lkw-Fahrer mit C-Klasse-Fahrerlaubnis (über 3,5 t), die im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig sind, bis zum Stichtag eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden absolviert haben. Danach ist diese Weiterbildung alle fünf Jahre fällig.Weitere Infos gibt es auf der Website des Bundesamts für Güterverkehr.

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