Der Modernisierte Zollkodex (MZK) lässt weiter auf sich warten. „Eventuell auf 2015 oder auch später wird der Beginn verschoben“, berichtete Michael Lux, Leiter des Referats Zollverfahren bei der Europäischen Kommission, auf dem 3. Zoll- und Logistikforum des Softwareherstellers Kewill in Frankfurt.
Der Modernisierte Zollkodex soll die Rechtsvorschriften vereinfachen und das Zollverfahren beschleunigen. Anwendungsbeginn sollte mit in-Kraft-treten der neuen Zollkodex-Durchführungsverordnung im Juni 2013 sein.
Laut Lux sind aber schwerwiegende rechtliche Änderungen durch den Lissabon Vertrag notwendig. Außerdem fehlen noch die IT-Systeme, um die Zollverfahren wie geplant zu automatisieren und den Austausch von Informationen zu ermöglichen. Zudem wurde der Entwurf von Durchführungsbestimmungen einem Geschäftsmodellprozess (Business Process Modelling) unterworfen. Als Folge müssen einzelne Regelungen im MZK daran angepasst werden. Dazu gehören etwa die Bestimmungen über das Gültigkeitsende von summarischen Eingangs- und Ausgangsmeldungen oder die Klarstellung, dass nicht in allen Fällen bei der Gestellung auf die summarsiche Eingangsanmeldung (EsumA) hingewiesen werden muss.