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Fördermittel Staat zahlt für Aus- und Weiterbildung

YPTA 2013 Hammermeister Foto: Volker Hammermeister

Der Fachkräftemangel ist in der Transport- und Logistikbranche besonders gravierend. Dies hat auch die öffentliche Hand erkannt, die daher die Unternehmen bei der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern finanziell unterstützt.

Die Transport- und Logistikbranche ist eigentlich besser dran, als so manch ein anderer Industriezweig. Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter messen der beruflichen Weiterbildung nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit (BA) in diesem Bereich aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Arbeitskräften große Bedeutung bei. So entfielen laut BA im Durchschnitt in den vergangenen vier Jahren jeweils rund 16 Prozent aller beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen auf Weiterbildungen im Bereich Fahrzeugführung/Straßenverkehr.

Ähnlich positiv bewertet Uwe Schmelter, Referatsleiter Grundsatz Zuwendungen beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG), die Situation. Zwar könne jedes Unternehmen Kraftfahrer mit entsprechendem Führerschein einstellen, jedoch wolle der Bund sowohl dem Mangel an qualifiziertem Fachpersonal entgegenwirken, als auch einen hohen Qualifikationsgrad der Fahrer fördern; deswegen wird der Ausbildung ein hoher Stellenwert zugesprochen.

Das BAG ist die erste Adresse

Das BAG sollte für Transport- und Logistikunternehmen die erste Adresse sein, wenn sie nach Fördermitteln für die Ausbildung suchen. Die neue Periode für die Zuschüsse bei Aus- und Weiterbildung läuft seit Januar und endet am 2. November. Dabei gilt: Ist der Topf leer, gibt’s nichts mehr. Gefördert werden im Rahmen des Förderprogramms Ausbildung betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer. Allerdings nur dann, wenn das Ausbildungsverhältnis nicht vor Antragstellung auf Förderung begonnen worden ist.

Die Höhe der staatlichen Unterstützung beträgt bei kleinen Unternehmen 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen 60 Prozent und bei anderen Antragstellern 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Diese werden vom BAG pauschal mit 50.000 Euro bewertet; während einer dreijährigen Ausbildung beläuft sich der Zuschuss im ersten Jahr auf 21.700 Euro, im zweiten auf 15.200 Euro und auf 13.100 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
"Wichtig ist auch hier – wie bei De-minimis: Erst den Zuwendungsbescheid abzuwarten und dann den Ausbildungsvertrag zu unterschreiben", betont Schmelter. Zur Antragsstellung muss der Betrieb, der zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz betreibt, zunächst eine Absichtserklärung des potentiellen Azubis ans BAG schicken. Erst nachdem der Zuwendungsbescheid auf dem Schreibtisch des Chefs liegt, darf der Ausbildungsvertrag unterschrieben werden. Zwei Monate nach Eingang des Zuwendungsbescheids muss der Unternehmer dann den unterschriebenen Vertrag plus einen beglaubigten Eintrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum BAG schicken.

Anzahl der Anträge erstaunlich gering

"Der Bescheid erfolgt in der Regel zeitnah", beruhigt Schmelter. "Länger als zwei Monate dauert es selten." Denn die Anzahl der Anträge hält sich im Rahmen. Im vergangenen Jahr hat das BAG 2.300 Anträge zur Ausbildungsförderung bearbeitet. Im Vergleich: Bei De-minimis gingen 24.000 Anträge ein.

Noch weniger Papier müssen die BAG-Mitarbeiter bei der Förderung von Weiterbildungen bewegen; 2016 gingen 1.800 Anträge ein. Der Grund mag darin liegen, dass die verbindlichen Kurse zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) nicht mehr förderungswürdig sind. "Eine Förderung muss immer einen Anreiz schaffen", erklärt Schmelter. Ist etwas ohnehin vorgeschrieben, schafft eine Förderung auch keinen Investitionsanreiz für die Unternehmen.

Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen

Der Katalog an bezuschussbaren Weiterbildungen ist trotzdem umfangreich. Er reicht von Vorbereitungslehrgängen für die externe Prüfung zum Berufskraftfahrer und zur Grundqualifikation bis Weiterbildung zu bestimmten Transportarten und wirtschaftlichen Fahren (nicht im Rahmen des BKrFQG). Auch Kosten für Seminare zum geprüften Logistikmeister und Deutschkurse für Nicht-Muttersprachler erhalten einen Zuschuss. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 1.500 Euro pro Lkw; wer also zwei Fahrzeuge über 7,5 Tonnen sein eigen nennt, kann bis zu 3.000 Euro geltend machen. Der Zuschuss beträgt auch hier je nach Unternehmensgröße 70 Prozent, 60 Prozent oder 50 Prozent.

Schulungen bei Dekra Akademie

Zu den Anbietern solcher Weiterbildungsmaßnahmen gehört auch Dekra Akademie. "Diese Schulungen sind extrem wichtig, weil es hier um Verkehrssicherheit geht", betont Vertriebsleiter Roland Weber. Dabei rät er Unternehmern, sich zuerst einen Bildungsplan auf Grundlage des Bedarfs im Betrieb zu machen. Erst danach sollte geprüft werden, ob es in diesem Segment Förderungen gibt. Auch hier gilt: Erst Antrag stellen, dann weiterbilden. Einen Tipp hat Weber noch: Weiterbildungen nach dem BKrFQG können förderungsfähig sein. "Voraussetzung ist, dass sie einen Praxisteil beinhalten, also etwa Simulatortraining oder praktisches Fahrtraining auf dem Übungsplatz. Dann werden 50 Prozent der Kosten pauschal gefördert." Die Antragstellung ist nur auf elektronischem Wege zulässig.

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