Schließen

Schweiz Am Gotthard wird es einsam

Abschottung, Schweizer, Landverkehrsabkommen Foto: Rathmann; Montage: Mannchen

Die Schweizer wollen den Zuzug von Ausländern beschränken. Das Ergebnis der jüngsten Volksabstimmung stellt das Landverkehrsabkommen infrage. Der Zugang zum Binnenmarkt ist damit gefährdet.

Eine knappe Mehrheit von 50,3 Prozent der Eidgenossen will die Einwanderung von EU-Bürgern mit Kontingenten steuern. Das läuft dem Abkommen über die Freizügigkeit mit der Europäischen Union zuwider, einem von sieben Verträgen, die 2002 als sogenannte "Bilaterale 1" in Kraft getreten sind. In einem davon geht es um die Öffnung der Märkte für Straßen- und Schienenverkehr, wobei alle Abkommen ein unteilbares Ganzes bilden. Wird einer der Verträge verletzt, ist automatisch sechs Monate später das gesamte Paket hinfällig.

Bewegungsfreiheit für Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital

Das Ergebnis der Abstimmung gegen "Masseneinwanderung" rüttelt an einem der vier Grundpfeiler der EU, die da heißen Bewegungsfreiheit für Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Brüssel hat klar gemacht, dass es nicht möglich ist, die Personenfreizügigkeit nachzuverhandeln. Die Kommission sieht keinen großen Spielraum, wie die Schweiz die Zuwanderung einschränken könnte, ohne das Prinzip der Freizügigkeit infrage zu stellen.

Würde das Landverkehrsabkommen durch eine Vertragsverletzung oder Kündigung aufgehoben, kämen die Schweizer wohl schlecht dabei weg. Theoretisch könnten sie das zulässige Gesamtgewicht für Lkw wieder herabsetzen, aber das würde mit Sicherheit auf den erbitterten Widerstand der einheimischen Transportbranche stoßen.

Kabotagefahrten der Schweizer in der EU in Frage stellen

In jedem Fall wären Kabotagefahrten der Schweizer in der EU infrage gestellt, im Landverkehrsabkommen sind auch das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen in der Schweiz verankert. "Anzunehmen ist, dass Brüssel insbesondere darauf drängen würde, das bestehende Verbot für Gütertransporte von Straßentransporteuren aus der EU innerhalb der Schweiz zu beseitigen, was das hiesige Transportgewerbe durchschütteln würde", schreibt die Neue Zürcher Zeitung (NZZ).

Der vom Volk angenommene Text beauftragt die Schweizer Regierung, das Freizügigkeitsabkommen innerhalb von drei Jahren "neu zu verhandeln und anzupassen". Die Regierung will bis Ende Juni ein Konzept vorlegen. Wenn es nach der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) geht, die die Initiative eingebracht hat, wird die Kontingentierung schon zum Sommer per Verordnung umgesetzt. "Ab Juni dieses Jahres beginnt die volle Freizügigkeit mit den EU-Oststaaten und im Sommer 2016 mit Rumänien und Bulgarien. Wir sind also mit einer weiteren, massiven Einwanderungswelle konfrontiert", sagte SVP-Präsident Toni Brunner in einem Interview mit der Zeitung "Schweiz am Sonntag".

Bilateral Abkommen mit EU-Staaten ausgeschlossen

Spätestens damit wäre die Schweiz vertragsbrüchig und das Vertragspaket ungültig. Die Schweiz, die mehr als die Hälfte ihrer Exporte in die EU schickt, würde behandelt wie irgendein Drittstaat, bilaterale Abkommen mit einzelnen EU-Staaten wären ausgeschlossen. Obwohl das noch nicht der Fall ist, sieht es für die Eidgenossen bereits jetzt nicht gut aus.
Die EU will die Verhandlungen über zwei Verträge zu Forschungsprogrammen nicht abschließen, solange die Schweiz nicht die Freizügigkeit auf Kroatien ausdehnt, Gespräche über ein Stromabkommen wurden abgesagt. Was wie eine Strafe erscheint, ist aber nur Umsetzung geltenden Rechts.

Theoretisch könnten die Schweizer den Gotthard dicht machen. Die SVP möchte nicht nur die Stromspeicherkapazitäten des Landes, sondern auch den Alpenpass gegenüber der EU als Trumpf ausspielen. Wie weit sich das ausreizen lässt, ist fraglich. Klaus Armingeon, Professor für  Europapolitik in Bern, fragte in der NZZ: "Was tun, wenn die Karten für die Schweiz weniger gut sind, als das die Initianten stets betonen? Wenn wir frierend und allein auf der Gotthard-Passhöhe sitzen und es kommt doch kein europäisches Fuhrwerk, das wir grimmig zurückschicken könnten?"

Die Rechtslage

Die Verträge mit der Schweiz
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sind durch über 100 bilaterale Abkommen geregelt. Die Personenfreizügigkeit ist in einem Paket von sieben Abkommen verankert, mit denen die Schweiz auch einen erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt hat.

Das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU trat am 1. Juni 2002 in Kraft. Wichtige Punkte darin sind:

  • der liberalisierte Marktzugang im Straßenverkehr und  eine Ausweitung der Kabotagerechte.
  • eine Harmonisierung von Normen und Zulassungsbedingungen im Straßengüterverkehr wie etwa die Zulassung als Berufskraftfahrer und soziale und technische Standards.
  • eine sukzessive Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts für Lkw von 28 Tonnen auf 40 Tonnen im Jahr 2005.
  • das Recht der Schweiz, mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) Transitgebühren zu erheben.
  • die Verpflichtung der Schweiz, neue Eisenbahntunnel durch Gotthard und Lötschberg zu bauen.
  • das festgeschriebene Nachtfahrverbot von 22 Uhr bis 5 Uhr sowie das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen.
  • der liberalisierte Marktzugang im Schienenverkehr. Mit dem "freien Netzzugang" für Bahnunternehmen (Free ­Access oder Open Access) räumten sich die Schweiz und die EU im grenzüberschreitenden Güterverkehr gegenseitig Zugangsrechte zu den jeweiligen Schienennetzen ein.
Download Die Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz (PDF, 0,10 MByte) Kostenlos
Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho (Nachrüstpflicht) Gibt es eine Digitaltacho-Nachrüstpflicht für alte Lkw?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.