Schweden verschärft Winterreifen-Regeln

In Schweden wurden die Regeln für die Nutzung von Winterreifen bei schweren Nutzfahrzeugen weiter verschärft. Das teilt der Reifenhersteller Continental mit. ...

Die neuen Vorschriften seien bereits ab Dezember auch für ausländische Fahrzeuge gültig. Unter anderem habe die schwedische Regierung die Gemeinden ermächtigt, Fahrzeugen mit bespikten Reifen die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenabschnitte zu verbieten. Gleichzeitig hebt die Regierung die bisherige Ausnahmeregelung auf und verweist darauf, dass schwedische und ausländische Fahrzeuge, die aus Schweden ausreisen oder nach Schweden einreisen wollen, die Regeln für die Nutzung von Winterreifen einzuhalten haben. Somit müssen jetzt auch ausländische Autos und leichte Nutzfahrzeuge in der Zeit zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März Winterreifen mit mindestens drei Millimetern Profiltiefe aufweisen, wenn in ideser Zeit winterliche Fahrbahnbedingungen herrschen. Gleichfalls ändern sich laut Continental die Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge in Schweden. Die für Transport zuständige Behörde sieht demnach für die Winterperiode zwischen dem 1. Dezember und 31. März eine Mindestprofiltiefe von fünf Millimetern für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht vor. Diese Vorschrift gelte bei winterlichen Bedingungen auch für ausländische Lkw und Busse, jedoch nicht für Trailer. In Abstimmung mit Finnland und Norwegen hat Schweden beschlossen, die erlaubte Anzahl von Spikes pro Reifen zu begrenzen. Künftig dürften nicht mehr als 50 solcher Spikes pro Meter Abrollumfang des Reifens eingesetzt werden. Ein Reifen der Größe 385/65 R 22.5 darf demnach maximal 162 Spikes aufweisen. Außerdem wurde der Zeitraum um zwei Wochen verkürzt, in dem Spike-Reifen auf schwedischen Straßen benutzt werden dürfen: Sie sind grundsätzlich zwischen dem 16. April eines Jahres und dem 30. September verboten. Text: Georg Weinand Datum: 09.12.2009

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Beliebte Artikel NUR ZUM EINMALIGEN GEBRAUCH. Prohibition, Cannabis, verboten, Ganja, Ampel, Blatt, Erlaubnis, Rotlicht, verbieten, Rot, Droge, Hanf, Stop, Unkraut, Warnung, Pflanze, Gras, Grün, Kraut, Stoff, Sucht, Vorsicht, isoliert, Betäubungsmittel, tabu, untersagt, Legalisierung von Cannabis Grenzwert bei 3,5 Nanogramm LNG-Lkw von Iveco im Einsatz bei Craiss Generation Logistik Craiss setzt auf LNG-Lkw Kunden schätzen Nachhaltigkeit