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Schienengüterverkehr Dobrindt stellt "Strategie leise Schiene" vor

Foto: Claudia Wild

Güterzüge müssen leiser werden. Dabei soll Verkehrsminister Alexander Dobrindts "Strategie leise Schiene" helfen. Diese hat er nun laut Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf einem Aktionsforum im Ministerium vorgestellt. 

"Unser Ziel lautet: Mehr Mobilität, weniger Lärm. Mit unserer Strategie "Leise Schiene" investieren wir rund eine Milliarde Euro und halbieren den Schienenlärm bis 2020", sagt Dobrindt. "Wir fördern Innovationen an Schienen und Zügen und ertüchtigen Strecken. Zusätzlich verschärfen wir die Vorschriften – mit einem Gesetz zum Verbot von lauten Güterwagen ab 2020." Damit erhöhe man die Akzeptanz für Züge und Schienenwege. Konkret besteht die Strategie laut BMVI aus drei Teilen – fördern, ertüchtigen und regulieren.

Innovationen für leisere Züge

Das Projekt "Innovativer Güterwagen" unterstützt bis 2018 den Bau von Prototypen für neue leisere, umweltschonendere und wirtschaftlichere Güterwagen. Dobrindt stelle für dieses Projekt 30 Millionen Euro bereit. Ebenso fördere man neue Lärmschutztechnologien an Teststrecken der Deutschen Bahn. Entwickler können ihre Ideen demnach dort direkt am Gleis testen. Weiter wolle man die Anschaffung von Güterwagen fördern, die europäische Lärmschutzstandards unterschreiten. Außerdem fördere man weiterhin die Umrüstung auf Flüsterbremsen mit maximal 152 Millionen Euro bis 2020. Zusätzlich führe man Lärmmessungen ein, "um den Fortschritt der Umrüstung zu dokumentieren". 

Der zweite Teilbereich sieht laut BMVI mehr Gelder für die freiwillige Lärmsanierung an bestehenden Strecken vor. Ab 2016 erhöhe man dazu die Mittel auf jährlich 150 Millionen Euro. Förderberechtigt seien beispielsweise Schallschutzwände oder Lärmschutzwände. Teil drei der Strategie bezieht sich unter anderem auf ein Fahrverbot für laute Güterwagen. Ab 2020 dürfen demnach nur noch Güterwagen aufs deutsche Schienennetz, die die Lärmschutzstandards erfüllen. Dafür plane man ein entsprechendes Gesetz. 

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